Besuchsverbot im Liechtensteiner Landesspital

Das Verbot wird ab Montag gelten. Ausnahmen gelten für Eltern von Kindern, unterstützungsbedürftigen Personen sowie Palliativpatientinnen und -patienten, heisst es in einer Mitteilung. Besuchende, welche die Ausnahmeregelung erfüllen, müssen bei Zutritt ein gültiges COVID-Zertifikat vorweisen. Es gilt im gesamten Spital eine Maskentragepflicht (FFP2-Masken).
Aufgrund der ansteigenden Fallzahlen, der hoch ansteckenden Delta-Mutation sowie des hohen Personenaufkommens bei uns vor Ort, wurde dieser Schritt beschlossen. Zudem mussten wir in den letzten Wochen leider feststellen, dass sich Besucher*innen nicht durchgängig an die Maskentragepflicht halten und die Maske im Patientenzimmer vereinzelt ausziehen. Dies ist ein grosses Risiko, welches wir in der aktuellen Situation nicht verantworten können.