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02.06.23 | Schweiz

Energie-Anlagen nicht von "Lex Koller" betroffen

Der Bundesrat will den Verkauf von Energie-Infrastrukturanlagen ins Ausland nicht untersagen. Er beantragt ein Nein zu einer entsprechenden Vorlage des Parlaments.  (Foto: Keystone/SDA)

Wasserkraftwerke, Atomkraftwerke sowie Strom- und Gasnetze sollen nicht der "Lex Koller" unterstellt werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass ein Verbot des Verkaufs ins Ausland nicht das richtige Mittel ist, um die Energieversorgung zu sichern.

Der Schweizer Nationalrat debattiert voraussichtlich in der kommenden Woche über eine Vorlage seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N). Diese verlangt, Energie-Infrastrukturen dem Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zu unterstellen, der so genannten "Lex Koller".

Der Bundesrat beantragt ein Nein zur Vorlage, wie er zu seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme schreibt. Er hält die "Lex Koller" für nicht geeignet, um die Versorgung mit Energie zu sichern. Ihm stellen sich zudem Fragen zur Eigentumsgarantie und zur Wirtschaftsfreiheit.