Vor dem Staatsgerichtshof teilweise recht bekommen

Der Liechtensteiner Landtagsabgeordnete Frank Konrad hat vor dem Staatsgerichtshof teilweise recht bekommen.
Hintergrund ist ein Urteil des Obergerichts wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses.
Konrad hatte im Rahmen des Wahlkampfes offengelegt, wie er und andere Kandidaten beim Kauf des Engel-Gebäudes in Vaduz im Gemeinderat abgestimmt hatten.
Der Staatsgerichtshof kommt zum Schluss, dass Konrad sein Wahlverhalten öffentlich machen durfte.
Jedoch sei es nicht rechtens gewesen, das Abstimmungsverhalten der anderen preiszugeben.
Damit gilt das Urteil des Obergerichts.
Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, akzeptiere Konrad den endgültigen Entscheid des Staatsgerichtshofes.
Er fügt jedoch an: dass es für die Bürgerinnen und Bürger schwierig sei sich zu entscheiden, wen sie wählen wollen, wenn sie nicht wissen, wofür der jeweilige Kandidat stehe.