Mit Generika-Förderung 250 Millionen Franken sparen

Generika werden im Vergleich zu Originalpräparaten günstiger.
Zudem steigt der Selbstbehalt von Patientinnen und Patienten, wenn diese trotz gleichem Wirkstoff auf das teurere Produkt setzen, heisst es in einer Mitteilung. Damit will der Bundesrat jährlich rund 250 Millionen Franken einsparen. Die entsprechende Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Arzneimittelverordnung (VAM) treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Das hat die Landesregierung heute beschlossen.
Im Zentrum steht der Verkauf von Generika und Nachnahmepräparaten, den sogenannten Biosimilars. Diese gleich wirksamen und kostengünstigeren Arzneimittel werden in der Schweiz weniger oft eingesetzt als im Ausland. Der Bundesrat greift nun einerseits in die Preisbildung von gewissen Generika- und Nachahmerpräparaten ein. Andererseits wird der Selbstbehalt der Patienten für Arzneimittel beim Bezug teurer Originalpräparate erhöht. Weiter fördert der Bundesrat einen rascheren Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln.