Regierung genehmigt Qualitätssicherungsvereinbarung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung die Qualitätssicherungsvereinbarung des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes
mit dem Verband Liechtensteinischer Chiropraktoren genehmigt.
Im September letzten Jahres hat die Regierung den Tarifvertrag sowie die Vereinbarung über die Führung einer Bedarfsplanung zwischen dem
Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) und dem Verband Liechtensteinischer Chiropraktoren (VLC) genehmigt.
Die Tarifpartner waren aufgefordert, eine Qualitätssicherungsvereinbarung nachzureichen.
Mit der nunmehr genehmigten Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien weiterhin, eine bestmögliche Qualität in der Patientenversorgung
sicherzustellen.
Zu diesem Zweck werden Kriterien hinsichtlich der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität festgehalten.
Ein zentrales Element der Qualitätssicherung ist die Fort- und Weiterbildung.
Ausserdem finden periodisch Qualitätszirkel statt.
Dazu schliessen sich die liechtensteinischen Chiropraktoren dem Fehler- und Beinahefehlermeldesystem (CIRLS) des Schweizer
Chiropraktorenverbandes ChiroSuisse an.