18.05.22 | Liechtenstein
Regierung will härtere Strafen bei Kindsmissbrauch

Regierungsgebäude in Vaduz. (Quelle: ZVG)
In Liechtenstein soll Kindsmissbrauch härter bestraft werden.
Die Regierung legt ihre Anpassungen des liechtensteinischen Strafgesetzbuches zur Vernehmlassung vor.
Die Änderungen sollen Kindsmissbrauch und Kinderpornografie betreffen.
Die untere Grenze einer Freiheitsstrafe beim Missbrauch soll mindestens ein Jahr betragen.
Die Obergrenze einer Freiheitsstrafe bei Kinderpornografie soll von zwei auf drei Jahre steigen.