Schweiz soll Gerichtsstands-Übereinkommen beitreten

Die Eidgenössischen Räte entscheiden demnächst, ob die Schweiz dem Haager Gerichtsstandsübereinkommen beitritt. Der Bundesrat legt dem Parlament dafür eine Botschaft vor, nachdem der Entwurf des Bundesbeschlusses in der Vernehmlassung überwiegend auf Zustimmung gestossen ist.
Das Haager Gerichtsstandsübereinkommen regelt die Zuständigkeit von Gerichten bei internationalen Handelsstreitigkeiten sowie die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen. Das teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Es gilt heute in der Europäischen Union, Grossbritannien und weiteren drei Ländern.
Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer war laut Bundesrat der Ansicht, ein Beitritt der Schweiz zu diesem Übereinkommen mache grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten berechenbarer. Für den Wirtschaftsstandort Schweiz sei das Übereinkommen von grossem Interesse.