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30.10.22 | Liechtenstein

Streit um Lufthoheit in Liechtenstein

Symbolbild (Pixabay)

Die Schweiz mischt sich laut Zeitungsbericht in Liechtensteins Lufthoheit ein. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl hat sich quasi selber ermächtigt, im Nachbarstaat Liechtenstein Verstösse gegen das Luftrecht zu ahnden. Wie die «NZZ am Sonntag» schreibt, hat das Bazl in den letzten Jahren im Ländle mehrfach Verwaltungsstrafverfahren gegen Unternehmen und Privatpersonen durchgeführt. Nur: Eigentlich wären dafür allein die liechtensteinischen Strafbehörden zuständig gewesen. Dabei ging es beispielsweise um einen Heliflug unter einer Rheinbrücke. 
Anwalt Philippe Renz vertritt ein halbes Dutzend betroffene Parteien und spricht gegenüber der «NZZ am Sonntag» von einem möglichen «Amtsmissbrauch» und einer eventuellen «Amtsanmassung» des Luftfahrtamtes. 
Nun aber will Liechtenstein sein Luftfahrtgesetz überarbeiten: Dabei ist auch eine Rückwirkung auf alle laufenden Verfahren vorgesehen. 
Auf diese Weise würden die Eingriffe des Bazl bei sämtlichen hängigen Straffällen doch noch legitimiert. 
Der internationale Strafrechtsanwalt Maximilian Maier geht allerdings davon aus, dass eine Rückwirkung bei Verwaltungsstrafverfahren illegal wäre, schreibt die «NZZ am Sonntag». 
Inzwischen haben mehrere Betroffene beim Landtag des Fürstentums ein Interventionsgesuch eingereicht. Ein solches wurde auch bei der Geschäftsprüfungskommission des Parlaments in Bern platziert.