Lobalu bei Olympia nicht unter Schweizer Flagge
Der Langstreckenläufer und Europameister Dominic Lobalu darf an den Olympischen Spielen in Paris nicht für die Schweiz starten. Der 25-jährige gebürtige Südsudanese erhält aber eine Einladung als Mitglied des Flüchtlingsteams.
14.06.2024
Der Exekutivrat des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) hielt am Donnerstag anlässlich seiner Sitzung in Lausanne fest, dass Dominic Lobalu kein Schweizer Staatsbürger sei und deshalb gemäss olympischer Charta nicht für die Schweiz starten dürfe.
Da der 25-Jährige die geforderten Limiten und Resultate aufweist sowie anerkannter Flüchtling sei, werde er aber eingeladen, als Teil des bislang 36-köpfigen IOC-Flüchtlingsteams bei den Spielen teilnehmen. Ob er dieses Angebot annimmt, ist offen. 2019 war er nach einem Rennen in Genf von einem Flüchtlingsteam geflüchtet und hatte in der Schweiz Asyl beantragt.
Verwunderung und Unverständnis
Der Schweizer Verband Swiss Athletics reagierte in einer ersten Stellungnahme "mit Verwunderung und Unverständnis". Der IOC-Exekutivrat hätte "die reglementarische Möglichkeit gehabt, Dominic Lobalu die Starterlaubnis für die Schweiz zu erteilen." Man warte auf Informationen des IOC und werde nach deren Erhalt "zusammen mit Dominic Lobalu und dessen Team das weitere Vorgehen besprechen".
An den Europameisterschaften in Rom war noch alles anders: In den letzten Tagen durfte der gebürtige Südsudanese erstmals unter Schweizer Flagge bei einer internationalen Meisterschaft starten, nachdem er als Teil des Flüchtlingsteams an der WM 2017 teilgenommen hatte. Mit EM-Gold über 10'000 m und Bronze über 5000 m stellte er seine Fähigkeiten eindrücklich unter Beweis.
Vorangegangen war ein monatelanges Seilziehen. Mitte Mai hatten Lobalu, sein neues Umfeld und Christoph Seiler, der Präsident von Swiss Athletics, einen ersten Teilerfolg im sich hinziehenden Prozedere um die Startfreigabe für internationale Anlässe verbuchen können. Rechtzeitig erhielt der Afrikaner grünes Licht für die Teilnahme an den Europameisterschaften in Rom.
Grosser Einsatz des Schweizer Verbandes
Vorab Seiler hatte alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Startberechtigung für den vor den Kriegswirren in seinem Land geflohenen Läufer zu erwirken. Zuletzt tat Seiler dies mit einem Wiedererwägungsgesuch bei World Athletics.
Der Weltverband hatte im vergangenen Herbst wohl den von Swiss Athletics beantragten Nationenwechsel bewilligt, obwohl Lobalu noch nicht über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügt. Die Verantwortlichen von World Athletics sprachen allerdings betreffend Startrecht an internationalen Meisterschaften eine drei Jahre dauernde Wartefrist aus, womit Lobalu erst ab Anfang April übernächsten Jahres die Schweiz an kontinentalen und globalen Titelkämpfen hätte vertreten dürfen.
Für Olympische Siele ist jedoch der Pass des Landes, für das man starten will, zwingend notwendig, wie das IOC nun erneut bestätigte.