Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Die Regierung hat an ihrer Sitzung von gestern, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Der Landtag hatte die Gesetzesvorlagen im Oktober 2024 in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten und wurde einhellig beschlossen. Mit der Stellungnahme beantwortet die Regierung nun die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Debatte beantwortet wurden.
Mit dem Erlass sollen verschiedene Anpassungen am FMAG vorgenommen und damit Defizite im Instrumentarium der FMA adressiert werden, die sich aus der Aufsichtspraxis und der jüngeren Rechtsprechung ergeben.
Daneben dient die Vorlage auch der Umsetzung EWR-rechtlicher Verpflichtungen im Bereich der Wertpapieramtshilfe und enthält Anpassungen zu den Bestimmungen betreffend die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere die Ausweitung der Mitteilungspflicht der Staatsanwaltschaft an die FMA auf Strafverfahren, in welchen von der FMA beaufsichtigte Finanzintermediäre oder bei diesen in leitender Funktion tätige Personen Verdächtige sind.
Gleichzeitig wird die Vorlage dazu genutzt, analog zu bereits in anderen Finanzmarktaufsichtsgesetzen vorgesehenen Bestimmungen in diversen Gesetzen des Versicherungsbereichs sowie im Finanzkonglomeratsgesetz Regelungen zur Strafbarkeit von juristischen Personen zu ergänzen, wie die Regierung in ihrer Mitteilung von heute schreibt.