Abänderung Verordnung Feuer- und Elementarschäden, © Symbolbild Pixabay
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Abänderung Verordnung Feuer- und Elementarschäden

Die Regierung hat in ihrer Sitzung von gestern die Verordnung zum Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden (Gebäudeversicherungsverordnung; GVersV) angepasst.

04.12.2024

Art. 13 des Gesetzes über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden (GVersG) verpflichtet die in der Gebäudeversicherung tätigen Versicherungsunternehmen einen Beitrag für den Brandschutz und die Prävention von Elementarschäden zu entrichten. Dabei dürfen die Beiträge aller Versicherungsunternehmen gemäss Art. 13 Abs. 2 GVersG den Gesamtbetrag von 150'000 Franken nicht überschreiten. Zum Zwecke der Prävention von Elementarschäden wird nun der gesetzlich vorgesehene Maximalbetrag mittels Anpassung von Art. 13 Abs. 1 GVersV von derzeit 75'000 auf 150'000 Franken erhöht und damit ausgeschöpft.

Der bisher erhobene Beitrag in Höhe von 75'000 Franken soll weiterhin zugunsten der Stiftung für den Brandschutz und das Löschwesen in Vaduz überwiesen werden (Art. 13 Abs. 2a GVersV). Der erhöhte Beitrag in Höhe von 75'000 Franken soll neu für die Prävention von Elementarschäden eingesetzt werden. Die Verordnungsanpassung wurde mit dem Schweizerischen Versicherungsverband besprochen. Der Verband bestätigt, dass die Erhöhung des Präventionsbeitrags keine Auswirkungen auf die Prämien für die Gebäudeversicherung haben wird. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft, wie die Regierung in ihrer Mitteilung von heute schreibt.