Abkommen über den Austausch von Spielsperren tritt in Kraft, © Unsplash/Kaysha
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Abkommen über den Austausch von Spielsperren tritt in Kraft

Am 7. Januar tritt das Abkommen über den Austausch von Spielsperren zwischen der Schweiz und Liechtenstein in Kraft. Darin wird unter anderem geregelt, dass Casino Besucher, die in einem Land gesperrt sind, nicht im anderen weiter spielen können. 

19.11.2024

Nach Liechtenstein hat nun auch die Schweiz das innerstaatliche Verfahren zum Abkommen vom 20. Oktober 2022 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich abgeschlossen und Liechtenstein am 8. November 2024 mitgeteilt, dass die schweizerischen Voraussetzungen für das Inkraftsetzen des Vertrags erfüllt sind.

Das bilaterale Abkommen schafft die Grundlage für den Austausch von Daten gesperrter Spielerinnen und Spieler. Dadurch soll verhindert werden, dass in einem Land gesperrte Personen in einer Spielbank des jeweils anderen Landes weiterspielen können. Casinobetreiber beider Länder müssen künftig die Daten der gesperrten Personen austauschen. Zudem werden sie zur gegenseitigen Anerkennung und Anwendung von Spielsperren verpflichtet.

Das Abkommen wird am 7. Januar 2025 in Kraft treten und wurde am 19. November 2024 im Landesgesetzblatt LGBl. 2024 Nr. 406 kundgemacht.