Änderung der EMIR-Prüfverordnung genehmigt
Die Regierung hat in ihrer Sitzung gestern Dienstag eine Änderung der EMIR-Prüfverordnung genehmigt. Diese Verordnung bezieht sich auf die Durchführung der europäischen EMIR-Verordnung, die den Handel mit OTC-Derivaten regelt.
Zur Überwachung der von Gegenparteien abgeschlossenen OTC-Derivatekontrakte im EWR ist ein einheitliches Meldesystem an anerkannte Transaktionsregister, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) beaufsichtigt werden, notwendig. Dieses Meldesystem wurde durch EMIR-Refit und die dazu erlassenen Level II Rechtsakte modernisiert und neu organisiert. Bei der gegenständlichen Abänderung der EMIR-Prüfverordnung handelt es sich also auch um eine Aktualisierung der bestehenden Rechtsgrundlage.
Die Änderungen betreffen insbesondere neue Vorgaben zu Clearing- und Meldepflichten sowie Risikominderungstechniken. Ein modernes Meldesystem, das von der ESMA überwacht wird, wurde eingeführt, um OTC-Derivatekontrakte zu überwachen. Die Verordnung sorgt für Klarheit, insbesondere für nichtfinanzielle Gegenparteien, bezüglich der neuen Meldepflichten.
OTC-Derivate (Over-the-Counter-Derivate) sind Finanzinstrumente, deren Handel nicht an einer regulierten Börse stattfindet. Stattdessen werden sie direkt zwischen zwei Parteien ausgehandelt, oft individuell angepasst an deren Bedürfnisse. Diese Verträge können verschiedene Arten von Derivaten umfassen. Der Handel über den OTC-Markt ist weniger transparent und unterliegt nicht denselben strengen Regeln wie Börsengeschäfte, was sowohl Vorteile (mehr Flexibilität) als auch Risiken (höhere Ausfallgefahr) mit sich bringt.