Anschlag auf israelische Botschaft geplant
Ein mutmasslicher IS-Unterstützer soll einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben. Er wurde festgenommen.
20.10.2024
Nach der Festnahme eines mutmasslichen Unterstützers der Terrororganisation IS wegen eines geplanten Anschlags auf die israelische Botschaft in der deutschen Hauptstadt Berlin soll der Verdächtige heute einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) vorgeführt werden. Wann genau der Libyer nach Karlsruhe kommt, war zunächst unklar. Der Ermittlungsrichter muss klären, ob der Mann in Untersuchungshaft kommt. Der Vorwurf der Bundesanwaltschaft lautet Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung.
Die Botschaft bestätigte, dass es einen Plan für einen Anschlag auf die diplomatische Vertretung gegeben habe. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung über die Festnahme eines 28-Jährigen am gestrigen Samstag in Bernau bei Berlin am nördlichen Rand der Hauptstadt berichtet. Wie eng seine Verbindungen zum Islamischen Staat (IS) waren, ist - zumindest öffentlich - nicht bekannt.
Durchsuchungen auch in NRW
Die Wohnung des Beschuldigten in Bernau wurde durchsucht, wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur sagte. Im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen hätten Einsatzkräfte zudem eine Wohnung einer nicht tatverdächtigen Person durchsucht.
Der "Bild" sagte der Sprecher, in Sankt Augustin bei Bonn, seien nur Zeugen befragt und mögliche Beweise gesichert worden.
Nach "Bild"-Informationen waren die deutschen Behörden dem Mann durch einen konkreten Hinweis ausländischer Nachrichtendienste auf die Spur gekommen.
Ziel der Anschlagspläne sei die israelische Botschaft in Berlin gewesen. Ob bei dem Angriff Waffen oder Sprengstoff zum Einsatz kommen sollten, sei noch unklar, schrieb die "Bild". Es habe Hinweise gegeben, dass der Tatverdächtige nach dem Anschlag zu einem Verwandten nach Sankt Augustin flüchten und sich danach ins Ausland absetzen wollte. Dieser Verwandte gelte derzeit nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge.