Aussertourliche Vorsteherwahlen was wäre wenn
Wenn es in Liechtenstein aussertourlich zu Vorsteher- oder Bürgermeisterneuwahlen kommt, sieht das Gesetz keine klare Regelung vor.
Konkret würde das heissen, wenn ein Vorsteher oder Bürgermeister komplett ausfällt, ist nicht klar geregelt, ob nur der Vorsteher respektive Bürgermeister, oder dann zusätzlich der Gemeinderat neu gewählt werden müsste. Zuständig ist in einem solchen Fall, die Liechtensteinische Regierung.
Ein gewählter Vorsteher oder Bürgermeister fällt nach ein paar Monaten Amtszeit aus. Dann gibt es einen Stellvertreter der einspringt. Was aber, wenn der gewählte Politiker nicht mehr zurück auf seinen Vorsteher- oder Bürgermeistersitz kommt? Dann gibt es Neuwahlen. Aber wie genau soll sich dieses Szenario abspielen. In Liechtenstein ist das nicht geklärt. Das heisst, wenn ein Vorsteher komplett ausfällt, weiss man nicht, was genau dann zu machen ist.
So der ehemalige Vorsitzende der Liechtensteinischen Vorsteherkonferenz Karlheinz Ospelt gegenüber Radio Liechtenstein: "Die Regierung hätte die Möglichkeit das Auszulegen. Wenn sie ganz schnell wäre könnte sie auch eine Gesetzesänderung dem Landtag vorlegen. Aber eben, es ist eine Frage der Zeit. Man kann ja eine Gemeinde nicht einfach in einem Zustand belassen. Vor allem wenn die Gemeinde zum Schluss kommt, dass sie das gar nicht wollen und Neuwahlen wollen."