Auswertung von Handydaten wird in Österreich erschwert
Der Verfassungsgerichtshof erschwert die Sicherstellung von Handys.
In Österreich muss die Sicherstellung von Handys und Handydaten strenger geregelt werden. Die derzeitige Gesetzeslage, wonach Datenträger ohne richterliche Genehmigung beschlagnahmt werden können, sei verfassungswidrig, urteilte der Verfassungsgerichtshof.
Der zu wenig geregelte Zugriff auf Daten verstosse derzeit gegen das Recht auf Privatleben, weil umfassende Profile der Betroffenen erstellt werden könnten, heisst es im veröffentlichten Entscheid.
In den vergangenen Jahren hatten ausgewertete Chatnachrichten eine zentrale Rolle für die Korruptionsstaatsanwaltschaft gespielt, die gegen eine Reihe von ehemaligen, konservativen und rechten Spitzenpolitikern im Zusammenhang mit dem sogenannten Ibiza-Skandal ermittelt. Auf laufende Verfahren würden die künftigen strengeren Regelungen jedoch keine Auswirkungen haben, hiess es aus dem Justizministerium.
Der Verfassungsgerichtshof hat angeordnet, die Strafprozessordnung bis Ende 2024 zu ändern. Laut dem Urteil müssen Sicherstellungen künftig von einem Gericht genehmigt werden. Ausserdem forderte das Verfassungsgericht, dass die Datenauswertung der Ermittlungsbehörden von einer unabhängigen Aufsicht überwacht wird.