Behindertenpolitik im Kanton St. Gallen auf gutem Weg
Der Kanton St. Gallen hat den zweiten Wirkungsbericht Behindertenpolitik verabschiedet.
In den vergangenen fünf Jahren konnte im Kanton St. Gallen viel zugunsten von Menschen mit Behinderung erreicht werden. Es gibt aber weiter Verbesserungsbedarf. Das zeigt der zweite Wirkungsbericht Behindertenpolitik, den die Regierung verabschiedet hat. Seit dem Jahr 2018 erarbeitet der Kanton alle fünf Jahre einen Wirkungsbericht zur Behindertenpolitik im Kanton St. Gallen.
Mit diesem wird untersucht, ob das Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung die gewünschte Wirkung entfalten kann. Seit dem letzten Bericht konnte mit den beschlossenen Massnahmen viel erreicht werden.
Der Schwerpunkt lag in den letzten fünf Jahren auf der Stärkung der Selbsthilfe und der Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung. So konnten dank eines neuen Förderkredits Projekte von und für Menschen mit Behinderung unterstützt werden, wie etwa einAbstimmungskafi, wo aktuelle Abstimmungsvorlagen in einfach verständlicher Sprache erklärt werden, oder ein Jugendtreffangebot für Jugendliche mit einer Hörbeeinträchtigung. Mit dem Projekt «Inklusionsarbeitsplätze in der kantonalen Staatsverwaltung» konnten bis Ende Oktober 2023 insgesamt 45 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen werden.
Neue Massnahmen initiieren
Die vor fünf Jahren in Angriff genommenen Anstrengungen und Massnahmen werden in der kommenden Berichtsperiode weitergeführt. Zudem werden drei neue Massnahmen initiiert: Die Behindertenkonferenz St. Gallen-Appenzell wird weiter gestärkt, mit den Aktionstagen Behindertenrechte werden Aktionen im Bereich Behindertengleichstellungsrechtenachhaltig sichtbar gemacht und es wird als Pilotprojekt eine Barriere-Meldestelle geschaffen, bei der die Bevölkerung Hindernisse für Menschen mit Behinderung im Alltag melden kann.
Umfassende Verbesserungen sollen zudem durch eine Revision des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung erreicht werden. Mit dieser werden die Möglichkeiten zur Nutzung von Unterstützungsangeboten zu Hause verbessert.
Damit sollen mehr Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben können. Auch bei den Behindertengleichstellungsrechten werden durch gesetzliche Anpassungen Verbesserungen erreicht. Nicht zuletzt soll zudem eine Finanzierungslösung für die behinderungsbedingten Mehrkosten bei der familienergänzenden Kinderbetreuung von Kindern mit Behinderung geschaffen werden. Die Vernehmlassung zu diesem umfassenden Revisionsprojekt startet noch dieses Jahr.
Den Bericht finden Sie hier