Beratungen über Lärmschutzlockerungen, © Pixabay
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Beratungen über Lärmschutzlockerungen

Nationalrat und Ständerat haben unterschiedliche Positionen.

10.09.2024

Der Nationalrat befasst sich am Dienstag erneut mit der Frage, wie stark in Zeiten des Wohnungsmangels der Lärmschutz beim Wohnungsbau gelockert werden soll. Schon zum zweiten Mal beugt er sich über eine vom Bundesrat vorgelegte Änderung des Umweltschutzgesetzes, die auch schon zweimal im Ständerat war.

Die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Nationalrats (Urek-N) beantragt diesem, beim Wohnungsbau in Gebieten mit überschrittenen Lärm-Grenzwerten auf der bisherigen Linie der grossen Kammer zu bleiben.

Grundsätzlich sollte für die Urek-N in neuen Wohnungen mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügen, bei dem die Lärmgrenzwerte bei Messungen eingehalten werden. Wird eine kontrollierte Lüftung installiert, genügt es, wenn die am offenen Fenster gemessenen Grenzwerte in einem lärmempfindlichen Raum pro Wohnung eingehalten werden. Dasselbe gilt, wenn ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht.

Der Ständerat will den Lärmschutz stärker lockern: Er plädiert dafür, dass die Grenzwerte bei Wohnungen mit kontrollierter Lüftung an keinem offenen Fenster mehr eingehalten werden müssen. Die Urek-N ist der Ansicht, dass die nationalrätliche Version die ausgewogenere Regelung darstellt als jene des Ständerats, wie sie vor der Debatte mitteilte.

Damit könne eine Balance zwischen Verdichtung und Lärmschutz gefunden werden. Angesichts der Wohnungsknappheit brauche es pragmatische Lösungen.

Bei anderen strittigen Punkten will die Urek-N hingegen auf die Linie des Ständerats einschwenken. So beantragt sie, darauf zu verzichten, einen neuen Spezial-Lärmgrenzwert in Flughafennähe ins Umweltschutzgesetz zu schreiben.

DIe Urek-N lehnt es jetzt auch ab, ins Gesetz zu schreiben, dass auf verkehrsorientierten Strassen die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten nicht verlangt werden kann.

Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes will der Bundesrat auch die Sanierung von Altlasten im ganzen Land vorantreiben. Diesbezüglich beantragt die Urek-N ihrem Rat, an der Bestimmung festzuhalten, dass grundsätzlich die Eigentümer der Standorte für die Kosten zur Untersuchung und Sanierung privater Spielplätze und Hausgärten aufkommen müssen.

Das entspreche dem Verursacherprinzip. Eine Minderheit der Urek-N beantragt, dem Ständerat zu folgen und die Bestimmung zu streichen.