Bericht und Antrag zur Tourismusförderung verabschiedet, © Radio Liechtenstein
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Bericht und Antrag zur Tourismusförderung verabschiedet

Anlässlich der Behandlung des Berichts und Antrags zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg im Juni 2022 wurde die Regierung vom Landtag beauftragt, die gesetzliche Grundlage für die Erhebung einer Zweitwohnungsabgabe auszuarbeiten.

14.05.2024

Die Regierung hat in ihrer Sitzung von heute Dienstag den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Zweitwohnungsabgabegesetzes (ZWAG) verabschiedet.

Damit erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, eine Abgabe auf Zweitwohnungen zu erheben, welche der Tourismusförderung zugute kommt.

Geeignetes Modell für Liechtenstein
Tourismus- und Zweitwohnungsabgaben sind in den touristisch geprägten Regionen der Schweiz und Österreich üblich. In Liechtenstein unterliegen entgeltliche Übernachtungen gemäss Standortförderungsgesetz der Kurtaxe. Für die Erhebung einer Abgabe auf Zweitwohnungen durch die Gemeinden fehlt es bislang jedoch an einer gesetzlichen Grundlage. Bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage wurden unterschiedliche Modelle der Tourismus- und Zweitwohnungsabgaben in der Schweiz und in Österreich untersucht. Dabei hat sich das Vorarlberger Modell, mit spezifischen Anpassungen auf die Gegebenheiten in Liechtenstein, als geeignet erwiesen. Mit diesem Modell kann den Liechtenstein-spezifischen Verhältnissen am besten Rechnung getragen werden.

Anreiz für Vermietung soll erhöht werden
Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Bruttogeschossfläche der Wohnung und kann von der Gemeinde innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens individuell festgelegt werden. Die Maximalhöhe der Abgabe wird auf 15 Franken pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche festgelegt. Innerhalb der Gemeinden soll es möglich sein, für einzelne Gebiete unterschiedliche Abgabenhöhen festzulegen.

Ebenfalls sieht das Gesetz Ausnahmen vor, bei denen die Abgabepflicht reduziert wird oder ganz entfällt. Beispielsweise soll bei einer Vermietung der Zweitwohnung die Abgabe reduziert werden. Gemeinden, die eine Zweitwohnungsabgabe einführen, haben die Einnahmen für die Tourismusförderung und damit zur Erhaltung der Attraktivität als Naherholungs- und Freizeitgebiet einzusetzen und darüber Rechenschaft abzulegen.

Zweitwohnungsabgabe als Teil der langfristigen Tourismusfinanzierung
Zum heutigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass nur die Gemeinde Triesenberg die Abgabe einführen wird, da sie, im Vergleich zu den anderen Gemeinden in Liechtenstein, einen besonders hohen Anteil an Zweitwohnungen aufweist. Die Zweitwohnungsabgabe ist ein wichtiger Baustein der angestrebten, langfristigen Finanzierung einer moderaten touristischen Weiterentwicklung des Berggebiets, von welcher auch der Werterhalt der Immobilien vor Ort abhängt. Neben Landesbeiträgen sollen daher auch die Besitzer von Ferien- und Zweitwohnungen einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Tourismus- und Freizeitangebots leisten.

Die Schaffung des Zweitwohnungsabgabegesetzes ist ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der vom Landtag einstimmig beschlossenen Stossrichtungen zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebiets Malbun/Steg und zur nachhaltigen Finanzierung der Bergbahnen Malbun.