Bessere Beobachtung bei schädlichen Stoffen, © Denise Chan/Unsplash
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  • Schweiz

Bessere Beobachtung bei schädlichen Stoffen

Der Bund soll die Beobachtung über schädliche Stoffe in der Umwelt verbessern.

27.08.2024

Die Finanzkontrolle kritisiert, dass ein Überblick fehle, wo was in welcher Konzentration vorkomme. Damit könne der Bund nur ungenügend vorsorgen.

Für den Schutz vor schädlichen Substanzen sind in der Schweiz mehrere Stellen zuständig. Es sind die Bundesämter für Umwelt (Bafu), für Gesundheit (BAG), für Landwirtschaft (BLW) und für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco).

Solche Stoffe können Krebs auslösen, das Erbgut schädigen und die Fortpflanzung gefährden, und sie reichern sich in der Umwelt und in Organismen an.

"Mindestmass an Beobachtung"

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfiehlt in ihrem Bericht von heute Abend anhand der Ergebnisse von Fallstudien zu einzelnen Stoffen, "ein Mindestmass an Beobachtungsstrukturen für problematische Stoffe aufzubauen". Das soll helfen, besorgniserregende Konzentrationen zu identifizieren.

Aufgrund der Verbreitung von Chemikalien im Boden, im Wasser und in der Luft sei das volkswirtschaftliche Risiko hoch, schreibt die EFK. Die schädlichen oder gar giftigen Stoffe reicherten sich zudem in Lebewesen an.

Die betroffenen Bundesstellen hätten sich in ihrer Stellungnahme eine Einbettung in internationale Entwicklungen gewünscht. Der Stand des Wissens sei dynamisch, ebenso internationale Standards. Die Empfehlungen wollen sie prüfen und angesichts der beschränkten Ressourcen priorisieren.

Kein systematisches Screening

Die EFK empfiehlt ein Monitoringsystem, um gefährliche Stoffe in der Umwelt und beim Menschen repräsentativ zu beobachten. Einen Prozess für die Anmeldung neuer Stoffe dieser Kategorie gebe es zwar. Doch es fehle ein Prozess, um den Umgang mit unerwünschten Vorkommen dieser Stoffe in der Umwelt und beim Menschen zu regeln.

Würden an einem zirkulierenden Stoff problematische Eigenschaften entdeckt, werde unter den sich bereits in Verkehr befindlichen Stoffen nicht mit systematischem Screening nach jenen mit gleichem ökotoxikologischem Profil gesucht. Gemeint sind Chemikalien, die gleiche Auswirkungen auf die belebte Umwelt haben.

Die EFK rät zudem zu Massnahmen, um konsequent Chemikalien ohne problematische Eigenschaften ("Safe by Design") zu entwickeln und in Verkehr zu bringen. Dies hätte "die grösste Hebelwirkung" für eine bessere Vorsorge. Es gebe zwar Initiativen für "Safe by Design", aber kein umfassendes Anreizsystem.

Muss ein kontaminierter Standort gereinigt werden, kommen laut EFK heute in der Regel die aktuellen Eigentümer dafür auf. Ob sie für den Einsatz der problematischen Substanzen verantwortlich gewesen seien oder nicht, spiele dafür keine Rolle. In gewissen Fällen zahlen allerdings Bund und Kantone mit an die Sanierung.

Hersteller zur Rechenschaft ziehen

In den Augen der EFK sollten auch Hersteller und Importeure zur Rechenschaft gezogen werden. Diese müssen heute nicht haften, wenn sie alle Vorschriften eingehalten haben.

Die Bundesämter hätten sich eine differenziertere Darstellung der Vorschriften zum Verursacherprinzip gewünscht. Auch "die Berücksichtigung der teils über viele Jahre entwickelten bundesgerichtlichen Praxis wäre nützlich gewesen", schreiben sie.

Die EFK empfiehlt schliesslich, einen Prozess zu etablieren, um das Wissen über den Umgang mit problematischen Stoffen zu institutionalisieren. Daraus könnten Lehren für spätere Fälle gezogen werden.