"Bonussystem" im Lohnsystem ist nur schwer umsetzbar
Die Regierung hat an ihrer Sitzung von gestern, Dienstag, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Besoldungsgesetzes verabschiedet.
Das Besoldungsgesetz wurde in Erfüllung einer Massnahme aus dem Regierungsprogramm 2021 bis 2025 einer tiefgreifenden und umfassenden Überprüfung unterzogen. Die Überprüfung hat ergeben, dass das geltende Besoldungsgesetz die Anforderungen an ein modernes Besoldungssystem weitgehend erfüllt. Es ist transparent, nachvollziehbar, strukturiert, hinreichend bekannt und hat sich in der Praxis bewährt. Im Rahmen der Überprüfung hat sich aber auch gezeigt, dass es Punkte gibt, die einer Anpassung unterzogen werden sollen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der gegenständlichen Vorlage ist die Stärkung des Leistungslohngedankens. Einerseits soll der letzte noch bestehende Automatismus der Gehaltsvorrückung, namentlich der Erfahrungsanteil, abgeschafft werden. Im Gegenzug soll ein Mindestbetrag von 1 Prozent der Gesamtlohnsumme für die jährliche Anpassung des fixen Leistungsanteils zur Verfügung gestellt werden, da ein finanzieller Sockelbetrag für das Funktionieren eines Leistungslohnsystems unabdingbar ist.
Weitere Schwerpunkte der Vorlage stellen die Anhebung der Besoldungsklassen und die Abschaffung des variablen Leistungsanteils dar. Die vorgeschlagene Anhebung der Lohnklassen ergibt sich aus der durchgeführten Marktanalyse, welche diesbezüglich Handlungsbedarf aufgezeigt hat. Daneben soll jenen Personen, die derzeit am oberen Ende des Lohnbandes anstehen, wieder eine Entwicklungsperspektive eröffnet werden. Die Abschaffung des variablen Leistungsanteils wird vorgeschlagen, da dafür in der Vergangenheit nicht die erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt wurden und dieser somit auch nicht gelebt wurde. Zudem hat sich gezeigt, dass ein "Bonussystem" im Lohnsystem der Landesverwaltung nur schwer umsetzbar ist. Neben diesen Schwerpunkten sollen zudem an verschiedenen Bestimmungen des Besoldungsgesetzes geringfügige Anpassungen vorgenommen werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage ( http://www.rk.llv.li ) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 27. November.