Budget 2025 mit erheblichem Aufwandüberschuss, © pxhere.com / Symbolbild
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  • St. Gallen

Budget 2025 mit erheblichem Aufwandüberschuss

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat das Budget 2025 mit einem operativen Aufwandüberschuss von 198,8 Millionen und Nettoinvestitionen von 253,3 Millionen Franken verabschiedet. Sie wird im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans 2026–2028 eine Analyse zur Stabilisierung des Finanzhaushalts vornehmen.

23.09.2024

Das Rechnungsjahr 2023 hat nach mehreren Jahren mit positiven Ergebnissen erstmals wieder mit einem operativen Defizit von knapp 200 Millionen Franken abgeschlossen. Die Regierung geht auch für die Rechnung 2024 von einem hohen Aufwandüberschuss aus. Ebenso ist im Jahr 2025 mit einem erheblichen operativen Aufwandüberschuss zu rechnen.

Bis ins Rechnungsjahr 2022 konnte das freie Eigenkapital dank den hohen Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der erfreulichen Entwicklung der Steuererträge laufend erhöht werden. Mit den Defiziten der Jahre 2023 bis 2025 werden diese Reserven teilweise wieder abgebaut.

Hohes Defizit in der mutmasslichen Rechnung 2024

Die Regierung erwartet für die Rechnung 2024 einen operativen Aufwandüberschuss von rund 327 Millionen Franken. Das Budget 2024 ging noch von einem operativen Aufwandüberschuss von 169,4 Millionen Franken aus. Bereits zum Zeitpunkt der Budgeterstellung 2024 war absehbar, dass die gemäss Schattenrechnung budgetierte Gewinnausschüttung der SNB von 112 Millionen Franken mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erfolgen wird. Weiter dürften die Steuererträge in der Rechnung 2024 unter den Budgetwerten liegen. Im Bereich der Staatsbeiträge ist zudem mit deutlich höheren Aufwendungen zu rechnen. Die Regierung geht indessen davon aus, dass sich das Rechnungsergebnis bis Ende Jahr noch etwas verbessern wird, da in der Regel nicht alle Kredite voll ausgeschöpft werden.

Budget 2025 mit weiteren Eigenkapitalbezügen

Die Regierung rechnet für das Budget 2025 mit einem Aufwandüberschuss von 43,2 Millionen Franken. Zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse ist ein Bezug aus dem freien Eigenkapital in der Höhe von 125 Millionen Franken notwendig. Zudem ist im Budget 2025 ein Bezug aus dem besonderen Eigenkapital von 30,6 Millionen Franken enthalten. Unter Ausklammerung der Eigenkapitalbezüge resultiert für das Budget 2025 ein operatives Defizit in der Höhe von 198,8 Millionen Franken.

Gegenüber der Planung im Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 entspricht dies einer Verschlechterung von 17 Millionen Franken. Zu dieser Verschlechterung beigetragen haben insbesondere die fehlende Ausschüttung der SNB, niedrigere Steuererträge sowie der Aufwandanstieg im Bereich der Staatsbeiträge. Eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Planung resultiert unter anderem aus dem Bundesfinanzausgleich.

Staatsquote nimmt zu

Der bereinigte Aufwand steigt gegenüber dem Vorjahresbudget um insgesamt 162,2 Millionen Franken oder 3,7 Prozent an. Der Hauptgrund dafür liegt in den deutlich höheren Staatsbeiträgen. Zudem nehmen auch der Personalaufwand sowie die Sachaufwendungen gegenüber dem Budget 2024 zu.

Das nominale Wirtschaftswachstum beträgt gemäss Prognose des Staatssekretariates für Wirtschaft für das Jahr 2025 2,3 Prozent. Damit ist für das Jahr 2025 eine Zunahme der Staatsquote zu erwarten. In den Rechnungsjahren 2021 bis 2023 war die Staatsquote jedoch rückläufig.

Vollständiger Ausgleich der Teuerung für das Staatspersonal

Gegenüber dem Vorjahresbudget nimmt der Personalaufwand im Budget 2025 um 23,8 Millionen Franken oder 2,9 Prozent zu. Die Regierung beantragt eine Pauschale für das Wachstum des Personalaufwands von 2,1 Prozent. Damit sollen ein voller Teuerungsausgleich von 1,1 Prozent, individuelle Lohnmassnahmen von 0,6 Prozent und Mittel für den strukturellen Personalbedarf von 0,4 Prozent finanziert werden. Weiter beantragt die Regierung mit dem Budget 2025 Niveaueffekte im Personalaufwand, mit denen dringende und notwendige Stellenschaffungen für grössere Vorhaben sowie für gesetzlich vorgegebene Aufgaben finanziert werden sollen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Hochbauamt, Konkursamt und Staatsanwaltschaft.

Beurteilung der künftigen Haushaltsentwicklung erfolgt mit AFP 2026–2028

Mit dem für das Jahr 2024 prognostizierten und dem für das Jahr 2025 geplanten Defiziten wird sich das freie Eigenkapital per Ende 2025 auf rund 760 Millionen Franken reduzieren. Aus Sicht der Regierung ist ein solcher Rückgang vertretbar, nachdem der Kanton St.Gallen in den finanziell guten Jahren seine Reserven aufbauen konnte. Aus diesem Grund verzichtet die Regierung mit der Vorlage des Budgets 2025 vorerst auch auf entsprechende Entlastungsmassnahmen.

Die mittelfristige Haushaltsentwicklung ist jedoch von grossen Unsicherheiten geprägt und unter anderem abhängig von folgenden Faktoren:

  • die Konjunkturentwicklung und damit die Steuererträge;

  • die Gewinnausschüttungen der SNB;

  • die Entwicklung beim Bundesfinanzausgleich;

  • die zu erwartenden Mehraufwendungen bei der individuellen Prämienverbilligung;

  • die hohe Dynamik beim Wachstum der Staatsbeiträge;

  • die finanzielle Situation der Spitäler;

  • die angespannte finanzielle Lage des Bundes und allfällige Entlastungsmassnahmen auf Bundesebene.

Die Regierung wird im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans 2026–2028 eine Analyse und eine Beurteilung der künftigen Haushaltsentwicklung unter Berücksichtigung dieser Faktoren vornehmen. Je nach Bedarf sind dann entsprechende Massnahmen zur Haushaltsentlastung zu erarbeiten.

Positive Ergebnisse der Effizienzanalysen

Der Kantonsrat hat die Regierung im Rahmen des Haushaltsgleichgewichts 2022plus beauftragt zu prüfen, wie effizient und effektiv die Verwaltungsprozesse sind und ob Optimierungspotenzial besteht.

Bis Ende Mai 2024 wurden in zwei Phase insgesamt zehn Ämter analysiert, welche hauptsächlich «Massengeschäfte» abwickeln. Es waren dies das Amt für Wirtschaft und Arbeit, das Amt für Handelsregister und Notariate, das Steueramt, das Amt für Umwelt, die Kantonspolizei, die Staatsanwaltschaft, das Amt für Berufsbildung, das Amt für Mittelschulen, das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt sowie das Migrationsamt.

Ein externes Unternehmen analysierte die Prozessabläufe, nahm interkantonale Vergleiche vor und beurteilte den Stand der Digitalisierung der erwähnten Ämter. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Effizienz der Aufgabenerfüllung bei den zehn untersuchten Ämtern als gut bis sehr gut beurteilt wurde. Auch wurde der Digitalisierungsstand der Ämter mehrheitlich positiv bewertet. Die jeweiligen Detailanalysen wurden der Regierung wie auch der Finanzkommission des Kantonsrates vorgelegt.

Das externe Unternehmen hat Handlungsempfehlungen vorgeschlagen, die von der Regierung wie auch der Finanzkommission grossmehrheitlich unterstützt werden. Zur Umsetzung der Empfehlungen erfolgt im Sommer 2025 ein Umsetzungscontrolling.

Parallel zu den externen Analysen der erwähnten Ämter wurden verwaltungsintern im Jahr 2023 auch die vier Querschnittsaufgaben Personal, Finanzen, Informatik und Immobilien analysiert.

Die Ergebnisse der Effizienzanalysen sind zusammenfassend in den Budgetbotschaften 2024 (33.23.03) und 2025 (33.24.03) dargestellt:

Dies berichtet die St. Galler Staatskanzlei heute in ihrer Mitteilung.