Bürgerabstimmung in Vaduz mit Bürgermeisterwahl
Aufgrund der Demission von Bürgermeisterin Petra Miescher per 24. Mai 2024 forderte der Gemeinderat von der Fürstlichen Regierung eine zeitnahe Lösung für die Neubesetzung der Bürgermeisterposition.
Daraufhin hat die Regierung am 29. Mai 2024 auf dem Zirkularweg eine Nachwahl des Bürgermeisters auf den 25. August 2024 angeordnet. Der Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang wurde auf Sonntag, 22. September 2024 festgelegt.
Zum Bürgermeister kann nur gewählt werden, wer der Wahlkommission der Gemeinde Vaduz in einem schriftlichen Wahlvorschlag bis Freitag, 12. Juli 2024 namhaft gemacht worden ist.
Seit April 2024 sind bei der Gemeinde zwei Gesuche (zwei Einzelanträge) um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Vaduz im ordentlichen Verfahren eingereicht worden. Gemäss Art. 21 Gemeindegesetz, LGBI. 1996 Nr. 76, entscheiden die in der Gemeinde wohnhaften Gemeindebürger in einer Bürgerabstimmung über die Aufnahme der Gesuchsteller.
Laut „Reglement über die Gebührenerhebung bei Einbürgerungsabstimmungen“ ist eine Einbürgerungsabstimmung innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung des Antrages durchzuführen, sofern mindestens zwei Gesuche vorliegen. Zudem sind Einbürgerungsgesuche jeweils mit Sachabstimmungen des Landes oder der Gemeinde zur Abstimmung zu bringen. Ausgeschlossen ist die Durchführung einer Einbürgerungsabstimmung gleichzeitig mit Landtagsoder Gemeindewahlen.
Zusammenlegung der Bürqerabstimmung mit der Nachwahl des Bürgermeisters
Da es sich bei der Bürgermeister-Nachwahl zwar um eine Gemeindewahl handelt, jedoch ohne eine daran gekoppelte und mit grossem Aufwand verbundene Gemeinderatswahl, ist es sinnvoll und vertretbar, die anstehende Bürgerabstimmung (Einbürgerungen) mit der Nachwahl des Bürgermeisters zusammenzulegen.
Diesem Antrag liegen bei:
- RA Festsetzung BM-Nachwahl-Termin
- Amtliche Kundmachung „Anordnung einer Nachwahl in der Gemeinde Vaduz“
- Einbürgerungsgesuch vom 9. April 2024
- Einbürgerungsgesuch vom 5. Juni 2024
Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Anordnung einer Nachwahl des Bürgermeisters seitens der Fürstlichen Regierung auf Sonntag, den 25. August 2024 zur Kenntnis.
Der Gemeinderat nimmt die vorliegenden Einbürgerungsgesuche im ordentlichen
Verfahren zur Kenntnis und legt den Termin für eine Bürgerabstimmung auf Sonntag, den 25. August 2024 fest.
Beschluss:
Gemäss Antrag angenommen / einstimmig / 12 Anwesende
Dies vermeldet heute die Gemeinde Vaduz in ihrem Gemeinderatsprotokoll von der Sitzung vom 2. Juli 2024.