Bund stuft Bau neuer Reservekraftwerke als verfassungswidrig ein
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat den Bau neuer fossiler Reservekraftwerke als verfassungswidrig eingestuft.
Gemäss der Bundesverfassung dürfe der Bund "weder selber Stromproduktionsanlagen betreiben noch den Bau neuer Produktionsanlagen ausschreiben oder in Auftrag geben", schrieb das BJ in einer Stellungnahme, welche die "NZZ am Sonntag" einsah.
Auch eine Bundesregelung zur Finanzierung neuer Kraftwerke und deren Rückbau sei nicht möglich.
Energieminister Albert Rösti sei auf die Einwände nicht eingegangen. "Der Bundesrat als Gesamtgremium teilt die Auffassung des BJ nicht", sagte Rösti im April gemäss einem vertraulichen Sitzungsprotokoll.