Bundesrätlicher Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative kommt gut an
Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Pelz-Initiative kommt in der Vernehmlassung gut an. Das Initiativkomitee erwägt unter bestimmten Voraussetzungen gar, das Volksbegehren zurückzuziehen.
Dies geht aus der Stellungnahme des Komitees zur Vernehmlassung hervor, die am Freitag endete. Die Volksinitiative "Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)" verlangt ein Importverbot für Pelzprodukte, deren Herstellung gegen Schweizer Recht verstösst.
Der Bundesrat hält dies für handelsrechtlich problematisch. Er zieht eine Änderung des Tierschutzgesetzes vor. Sein Vorschlag orientiert sich für die Definition von "tierquälerisch" nicht an Schweizer Recht, sondern an den Leitprinzipien der "World Organisation for Animal Health" (WOAH). Die WOAH ist eine zwischenstaatliche Organisation mit 183 Mitgliedern.
Der Bundesrat stellt der Initiative deshalb eine Änderung des Tierschutzgesetzes als indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Er schlägt vor, dass tierquälerisch erzeugte Pelze nicht mehr in die Schweiz importiert werden dürfen. Zudem schlägt er ein Verbot des Handels mit tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten vor.
Ausnahmen beseitigen
Der Gegenentwurf sei "an sich ist zufriedenstellend", schreibt das Komitee dazu. Ein Gesetz formuliere ein Prinzip, und in diesem Sinne entspreche die Formulierung des Verbots den Zielen der Initiative. Allerdings seien die vorgesehenen Ausnahmen in der Ausführungsverordnung "in ihrer jetzigen Form nicht akzeptabel".
Falls der Bundesrat die Verordnung jedoch in zufriedenstellender Form ändere und das Parlament den Gegenentwurf annehme, dann "wäre es möglich, dass die Pelzinitiative zurückgezogen wird, da ihre Ziele erreicht wären".
Auch in der Politik kommt der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats mehrheitlich gut an. Sowohl FDP als auch SP, Mitte und Grüne begrüssen ihn. Die SVP lehnt sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab. Letzteren, weil er einen Teil des nationalen Rechts an eine ausländische Instanz delegiere.