Der Bestand von Bibern und Störchen wird reguliert
Sensible Gebiete werden, falls nötig, für die geschützten Tiere unattraktiv gestaltet.
Der Biber- und Storchbestand in Liechtenstein wird bei Bedarf reguliert. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der FBP-Abgeordneten Franziska Hoop hervor.
Sowohl beim Biber als auch beim Weissstorch handelt es sich um einheimische und geschützte Arten, betont Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni. Sensible Gebiete, in denen es zu Konflikten zwischen Mensch und Tier kommen könnte, werden unattraktiv gestaltet. Zum Beispiel werden kritische Stellen wie schützenswerte Bäume mit Gittern geschützt. Auch werden teils Biberdämme entfernt. Neben der natürlichen Regulierung wird in den Bestand bei erheblichen Schäden an der Infrastruktur wie etwa Hochwasserschutzanlagen eingegriffen.
Grundsätzlich würden eher Massnahmen bei Bibern, als bei Störchen ergriffen.