Der ESC kommt nicht nach St. Gallen
St. Gallen wird sich nicht für die Austragung des Eurovision Song Contest bewerben. Die Auflagen der SRG sind für die Region nicht tragbar.
Stadt, Kanton, Tourismus und Olma Messen reichen keine Bewerbung als Austragungsort des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in der Schweiz ein. Die von der SRG gestellten hohen Auflagen an eine Durchführung können aktuell nicht erfüllt werden. Trotzdem hat die mögliche ESC-Kandidatur Beachtung und Schwung gebracht und die Veranstaltungsdestination St.Gallen mit der neuen St.Galler Kantonalbank Halle schweizweit, ja sogar international positioniert.
Am 28 Mai 2024 hat die SRG interessierten Städten, so genannten Host Citys, die Ausschreibungsunterlagen für die Durchführung des Eurovision Song Contest (ESC) im kommenden Jahr in der Schweiz zugestellt. Die Eingabe einer allfälligen Kandidatur wird bis Ende Juni erwartet. Die Stadt St.Gallen hat inzwischen zusammen mit dem Kanton St.Gallen, St.Gallen-Bodensee Tourismus und den Olma Messen die gesetzten Rahmenbedingungen eingehend studiert. St.Gallen ist bereit, Grossveranstaltungen durchzuführen. Bei aller Kreativität in der Lösungsfindung lassen die in der Ausschreibung formulierten umfangreichen und anspruchsvollen Bedingungen jedoch keine Kandidatur mit Erfolgschancen zu. Eine Bewerbung ist trotz der verlockenden beispiellosen internationalen Beachtung als Austragungsort zurzeit nicht realistisch.
Hohe Anforderungen
Namentlich der Host City werden gemäss Ausschreibungsunterlagen zahlreiche Leistungen und Kosten übertragen. Erwähnt seien etwa sämtliche Auslagen für Sicherheit, Stadt-Branding, Energie, Entsorgung, Abwasser, Wasser, Reinigung und Shuttle-Service. Es wird darüber hinaus erwartet, dass die Host City ein Eurovision Village (Fanzone mit Rahmenprogramm, Konzerten, Live-Viewings etc.) sowie einen EuroClub als Partylokal für die Fanclubs einrichtet und finanziert. Gleichzeitig sind bestehende Sponsorschriften, zum Beispiel jene an der neuen St.Galler Kantonalbank Halle, abzudecken. Ohnehin wird die Beschaffung von Sponsorgeldern sehr restriktiv gehandhabt. Insgesamt wäre inklusive einem für den Zuschlag entscheidenden zusätzlichen Finanzierungsbeitrag überschlagsmässig mit Kosten in der Grössenordnung von gegen 30 bis 40 Millionen Franken zu rechnen, die zu wesentlichen Teilen von der öffentlichen Hand bestritten werden müssten.
Auch der Anzahl Hotels mit mehr als 25 Zimmern kann im Rahmen der geforderten maximalen Anfahrtszeiten nicht entsprochen werden. Die exklusive Vergabe des Olma-Geländes während der acht Wochen Belegung von Ende März bis Ende Mai 2025 hätte schwer abschätzbare Umsatzeinbussen für die Olma Messen und Absagen von Messen (u.a. OFFA) sowie Verschiebungen von Veranstaltungen zur Folge. Damit würden die Olma Messen langjährige gute Beziehungen mit treuen Ausstellenden, Partnerinnen und Partnern sowie Besuchenden strapazieren. Überdies wäre die Infrastruktur mit kostspieligen Ausbauten für den ESC zu ertüchtigen. Fazit: Diese hohen Auflagen können in der verlangten Form in unserer Region aktuell nicht erfüllt werden.