Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland unterzeichnet, © IKR
Botschafterin Aoife McGarry und Regierungschef Daniel Risch: Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dabei orientiert es sich am internationalen OECD-Standard. IKR
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Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland unterzeichnet

Liechtenstein und Irland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Damit soll die doppelte Besteuerung in verschiedenen Belangen vermieden werden.

30.10.2024

Regierungschef Daniel Risch und Botschafterin Aoife McGarry unterzeichneten am heutigen Mittwoch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und Irland.

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Botschafterin Aoife McGarry wird von Regierungschef Daniel Risch im Regierungsgebäude empfangen. IKR

Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dabei orientiert es sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext. Das schreibt die Regierung in einer Mitteilung.

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Botschafterin Aoife McGarry und Regierungschef Daniel Risch unterzeichneten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und Irland. IKR

Das Abkommen regelt ebenfalls die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen fällt bei Dividenden (ausgenommen bei Real Estate Investment Trusts; REITs), Zinsen und Lizenzgebühren keine Quellensteuer an. Das DBA regelt weiter die abkommensrechtliche Behandlung von Pensionsfonds, Investmentfonds, Vermögensstrukturen sowie gemeinnützigen Organisationen. Im Rahmen der Bestimmungen über das Verständigungsverfahren zwischen den beiden Ländern wurde zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle eine Schiedsklausel vereinbart.

Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch weiterhin über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird. Ausserdem wurde eine Vollstreckungsamtshilfe vereinbart.

Das Abkommen bildet einen wichtigen Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes. Es erhöht die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Irland.