Erfassung des biometrischen Gesichtsbildes ohne Kosten
Die Regierung hat in ihrer Sitzung heute die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG) zur Vor-Ort-Erfassung des biometrischen Gesichtsbildes verabschiedet.
Der zugrundeliegende Bericht und Antrag (BuA Nr. 103/2023) wurde bereits in der Landtagssitzung vom 10. November 2023 in erster Lesung beraten. Dabei wurden grundsätzliche Fragen zur Erfassung des Gesichtsbildes, den Kosten der Vor-Ort-Erfassung und des Inkraftsetzungsdatums aufgeworfen.
Mit der Teilrevision des HSchG wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, um biometrische Gesichtsbilder direkt beim Ausländer- und Passamt (APA) vor Ort zu erfassen. Biometrische Gesichtsbilder sind ein zwingendes Erfordernis für die Personalisierung von Reisepässen (inkl. Spezialpässe wie Diplomatenpässe, Dienstpässe, Reiseausweise und Pässe für Ausländer), Identitätskarten und biometrischen Aufenthaltsausweisen.
Die Vor-Ort-Erfassung soll mit dem Umzug des APA ins Dienstleistungsgebäude Giessen Anfang Mai 2024 umgesetzt werden. Mit den neuen Erfassungsstationen kann eine einheitliche und den technischen Anforderungen entsprechende Qualität biometrischer Gesichtsbilder gewährleistet werden. Die Realisierung der Vor-Ort-Erfassung hat für Personen, die ein Reisedokument oder einen biometrischen Aufenthaltsausweis beantragen, keine zusätzlichen Kostenfolgen und die Kosten für die selbst mitgebrachten Fotos entfallen.