Erster Fall von Blauzungenkrankheit in St. Gallen
Nach Fällen in verschiedenen Kantonen wurde nun auch im Kanton St. Gallen ein erster Fall von Blauzungenkrankheit bei einem Schaf verzeichnet. Es besteht keine Infektionsgefahr für Menschen.
Seit Ende August 2024 werden in verschiedenen Kantonen der Nordwest- und Nordostschweiz Fälle der Blauzungenkrankheit festgestellt. Nun wurde auch ein erster Fall bei einem Schaf im Kanton St. Gallen bestätigt.
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, die durch Gnitzen (kleine Mücken) übertragen wird. Betroffen sind in erster Linie Schafe und Rinder. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr.
Bei Rindern und Ziegen sind die Symptome bei einer Infektion meist kaum sichtbar. Bei Schafen kann die Krankheit von unauffällig bis sehr schwer und auch tödlich verlaufen.
Ausbreitung eindämmen
Klassische Symptome einer Blauzungenerkrankung sind Fieber, Schwellungen im Kopfbereich, Blutungen und Atembeschwerden sowie Fehlgeburten. Auch kann eine bläuliche Verfärbung der Zunge auftreten, welche der Krankheit Ihren Namen gibt.
Die Blauzungenkrankheit ist laut Tierseuchenverordnung eine zu bekämpfende Tierseuche. Um eine weitere Ausbreitung einzudämmen, wird in einer betroffenen Tierhaltung der Tierverkehr untersagt und so weit als möglich Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls umgesetzt. Ein Ausmerzen von Tieren ist nur bei schweren Krankheitsverläufen nötig. Bislang kam es bei dem Fall im Kanton St. Gallen nicht zu einem schweren Verlauf.
Verdachtsfälle melden
Tierhalterinnen und Tierhalter sind angehalten, Verdachtsfälle umgehend ihrer Bestandestierärztin oder ihrem Bestandestierarzt zu melden, welche die erforderlichen Untersuchungen veranlassen.
Bei der Blauzungenkrankheit gibt es verschiedene Unterformen, sogenannte Serotypen. Die häufigsten Serotypen sind BTV-4 und BTV-8. In den vergangenen Monaten ist in Europa vermehrt der Serotyp BTV-3 aufgetreten. Bei dem im Kanton St. Gallen aufgetretenen Virus handelt es sich, gleich wie bei den schweizweit nachgewiesenen Fällen, ebenfalls um den Serotyp BTV-3. Dieser kann vor allem bei Schafen schwere Verläufe verursachen. In der Schweiz ist aktuell kein Impfstoff gegen BTV-3 zugelassen.