Erwerbstätigkeit von Ukraine-Geflüchteten fördern, © Keystone EPA CRISTOBAL HERRERA-ULASHKEVICH
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Erwerbstätigkeit von Ukraine-Geflüchteten fördern

Aus der Ukraine geflüchtete Personen sollen in der Schweiz vermehrt einer Arbeit nachgehen können. Das will der Bundesrat. Auch sollen in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

26.02.2025

Erwerbstätige Schutzbedürftige aus der Ukraine sollen künftig den Kanton wechseln können, um so Arbeitsstellen in der ganzen Schweiz anzunehmen, wie der Bundesrat heute mitteilte. Die bisherige Bewilligungspflicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit soll in eine einfache Meldepflicht umgewandelt werden. Dies baue administrative Hürden ab.

Arbeitslose mit Schutzstatus S sollen neu auch bei öffentlichen Arbeitsvermittlungen angemeldet werden müssen. Weiter sollen Schutzbedürftige aus der Ukraine zur Teilnahme an Massnahmen zur beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung verpflichtet werden können.

Wunschquote noch nicht erreicht

Die Erwerbsquote der Ukraine-Geflüchteten liege bei 30 Prozent, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) Mitte Februar auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Mehr als 13'000 Menschen mit Schutzstatus S waren Stand 11. Februar in der Schweiz erwerbstätig.

Über alle Geflüchteten betrachtet, wurde der Zielwert des Bundesrats nicht erreicht. Dieser betrug per Ende 2024 40 Prozent, per Ende 2025 soll er bei 45 Prozent liegen.

Bei den Ukrainerinnen und Ukrainern, die bereits seit dem Frühjahr 2022 in der Schweiz sind, liegt die Erwerbstätigenquote derweil bei knapp 38 Prozent. Bei den 18- bis 50-Jährigen in dieser Gruppe sind sogar knapp 42 Prozent erwerbstätig. Die Quote stieg laut den Behörden im vergangenen Jahr in allen Kantonen. Ein Jahr zuvor waren 8,5 Prozent weniger Erwerbstätige aus der Ukraine registriert worden.

Kantonale Behörden kritisieren, dass die Ziel-Erwerbsquote von 40 Prozent ohne Absprache mit den Kantonen festgesetzt worden sei. Dies sei unrealistisch. Trotz Integration sei es nicht gelungen, eine genügende Arbeitsmarktfähigkeit zu erreichen. Eine Herausforderung seien die Landessprachen.

Mit dem Schutzstatus S erhalten Betroffene rasch ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz und können unter anderem eine Arbeit aufnehmen. Ein ordentliches Asylverfahren müssen sie nicht durchlaufen.

Leichtere Zulassung zum Arbeitsmarkt

Der Bundesrat will auch in der Schweiz ausgebildeten Angehörigen aus Drittstaaten einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt bieten. Ausländerinnen und Ausländer, die ihren höheren Berufsschulabschluss oder ihr Postdoktorat in der Schweiz erlangt haben und deren Erwerbstätigkeit von hohem wirtschaftlichem oder wissenschaftlichem Interesse ist, sollen von administrativen Erleichterungen profitieren.

Nach Abschluss ihrer Aus- und Weiterbildung sollen diese Menschen zwecks Stellensuche für sechs Monate zugelassen werden. Drittstaatsangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss profitieren bereits heute von solchen Zulassungserleichterungen.

Im Hinblick auf die Umsetzung der kantonalen Integrationsprogramme soll zudem auf Verordnungsstufe die Möglichkeit festgeschrieben werden, die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen verlängern zu können.

Um all diese Massnahmen zu vollziehen, hat die Landesregierung die Vernehmlassung zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes sowie zweier Verordnungen eröffnet. Diese dauert bis zum 2. Juni 2025.