Europarat erkennt Verbesserungen beim Klimaschutz
Der Europarat hat Verbesserungen der Schweiz in Sachen Klimaschutz festgestellt. Das Ministerkomitee der Strassburger Staatenorganisation überwacht die Einhaltung des Klimaurteils vom April 2024. Damals wurde die Schweiz wegen Untätigkeit in Sachen Klimaschutz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.
07.03.2025
Das Ministerkomitee nimmt zur Kenntnis, dass auf Bundesebene, insbesondere mit der Einführung des CO2-Gesetzes, des Stromversorgungsgesetzes und einer Verordnung zum Klimaschutz, Fortschritte erzielt wurden, wie am Freitag einem Entscheid des Ausschusses zu entnehmen war. Diese Massnahme ordnete das Komitee den Massnahmen zur Eindämmung des Klimawandels zu.
Weiter stellte das Komitee Anpassungsmassnahmen der Schweiz fest. Dazu zählte es unter anderem die Erarbeitung einer Strategie auf nationaler Ebene zur Anpassung an den Klimawandel. Zudem verfolge es mit Interesse die geplanten Massnahmen auf den Ebenen Bund und Kantone.
Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsgremium des Europarats, wie der Webseite der Institution zu entnehmen ist. Es besteht aus den Aussenministerinnen und -ministern der Mitgliedstaaten.
Schweiz im April 2024 verurteilt
Im April 2024 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), ein Organ des Europarats, über eine Klage des Vereins Klimaseniorinnen geurteilt. Er stellte eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest. Gemäss ihm stehe es in der Verpflichtung eines Staates, seine Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Folgen der Klimakrise zu schützen.
Des Weiteren sah der EGMR eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Das Nichteintreten des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) auf die Eingabe des Vereins sei nicht vereinbar mit dem Recht auf Zugang zu einem Gericht.
Komitee verlangt weitere Massnahmen
Die Schweiz solle aufzeigen, dass ihre Gesetzgebung den Anforderungen des Übereinkommens entspreche und auf einer Quantifizierung der nationalen Begrenzung der Treibhausgasemissionen beruhe, teilte das Ministerkomitee weiter mit.
Weiter solle der Ausschuss über konkrete Massnahmen informiert werden, die die "schwerwiegendsten oder unmittelbar bevorstehenden" Auswirkungen des Klimawandels in der Schweiz abschwächen. Dabei sei vor allem auf den Schutzbedarf von besonders gefährdeten Personen einzugehen.
Das Ministerkomitee werde sich im September 2025 erneut mit dem Fall befassen.
"Wie ein zweiter Sieg"
"Für mich ist es wie ein zweiter Sieg", kommentierte Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz, den Entscheid auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sie forderte von der Politik, dass sie in der Klimafrage "vorwärts macht".
Der Verein reagierte gemeinsam mit der Umweltorganisation Greenpeace mit einem Communiqué auf den Entscheid. "Die Schweiz muss ihre Klimapolitik verbessern, um die Verletzung unserer Menschenrechte zu beheben", hiess es darin.
Für einer der Anwälte der Klimaseniorinnen sei der Bundesrat "desavouiert" worden. Die Schweiz habe das Überwachungsverfahren abschliessen wollen, sagte Raphaël Mahaim auf Anfrage. Der Europarat entgegne ihr in "diplomatischen Worten", dass dies nicht in Frage komme.
Das Bundesamt für Justiz nahm auf Anfrage zum Entscheid Stellung. Es werde den Anforderungen des Ministerkomitees nachkommen und die zusätzlichen Informationen liefern. Dieses Vorgehen entspreche der üblichen Praxis in einem solchen Umsetzungsverfahren