FBP will Autismus Therapien für Kinder
Die Fraktion der FBP reichte heute zwei parlamentarische Vorstösse ein. Hierzu gehören eine Motion zur Finanzierung von Autismus-Therapien für Kinder und Jugendliche sowie eine Interpellation zum Behördenbeschwerderecht.
Die Abgeordneten der Fortschrittlichen Bürgerpartei haben eine Motion eingereicht, welche die umfassende Finanzierung von Autismus-Therapien für Kinder und Jugendliche fordert. „Ziel ist es, die aktuellen Regelungen anzupassen, um eine lückenlose und koordinierte Unterstützung für betroffene Familien zu gewährleisten“, so die FBP-Abgeordnete Franziska Hoop.
Die Motion verlangt eine Gesetzesänderung, die den Zugang zu Autismus-Therapien sicherstellt und eine zentrale Anlaufstelle schafft, die das derzeitige Hin und Her zwischen Krankenkassen, Invalidenversicherung (IV), Schulamt und anderen Stellen beendet. „Hintergrund ist, dass viele Familien mit autistischen Kindern und Jugendlichen derzeit nicht die nötige Unterstützung erhalten und oft erfolglos versuchen, Leistungen zu beantragen, diese folglich also nicht erhalten“, wie Franziska Hoop ausführt.
Der Inhalt der Motion betont die Bedeutung frühzeitiger Interventionen für Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS). Frühzeitige Therapien können den Entwicklungsverlauf massgeblich positiv beeinflussen, soziale und kommunikative Fähigkeiten verbessern und die Integration in Schule und Gesellschaft erleichtern. Durch gezielte Massnahmen wie Verhaltenstherapie, Ergotherapie und Elterntraining können die Lebensqualität der Kinder sowie der betroffenen Familien und deren Umfeld langfristig verbessert werden.
Die FBP-Abgeordneten fordern, dass die Regierung ein Konzept vorlegt, um spezifische Therapien, wie sie in der Schweiz bereits durch die Invalidenversicherung unterstützt werden, auch in Liechtenstein abzudecken. In der Schweiz werden auch pädagogischtherapeutische Massnahmen von Fachkräften finanziert, die keine medizinischen, sondern pädagogische Qualifikationen haben. Liechtenstein übernimmt bislang nur medizinische Leistungen, weshalb viele notwendige Autismus-Therapien Stand jetzt nicht gefördert werden.
In der Interpellation wird die Regierung aufgefordert, detaillierte Informationen zur Praxis und rechtlichen Grundlagen des Behördenbeschwerderechts vorzulegen. Die Fragen umfassen unter anderem, welche Behörden das Recht zur Beschwerde haben, auf welcher gesetzlichen Grundlage dieses Recht beruht und wie oft es in der Praxis angewendet wurde. Zudem wird nach der Häufigkeit von Erfolgen und Misserfolgen der Behörden sowie nach den dabei entstandenen Kosten gefragt, gerade auch für die betroffenen Bürger und Unternehmen. „Der Vorstoss der FBP folgt auf eine Kleine Anfrage von September, bei deren Beantwortung mehrere Fragen offen blieben. Aufgrund der fehlenden statistischen Erfassung ist nun eine tiefergehende Analyse erforderlich. Die FBP erwartet durch die Antworten der Regierung Klarheit und Transparenz darüber, ob und in welchem Umfang ein allgemeines oder spezifisches Behördenbeschwerderecht im Sinne der Bürger und Institutionen liegt“, wie Daniel Seger abschliessend ausführt.