Fortschritte und Nachholbedarf gegen Rassismus, © Unsplash/Priscilla Du Preez
Symbolbild. Unsplash/Priscilla Du Preez
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Fortschritte und Nachholbedarf gegen Rassismus

Liechtenstein muss innert zwei Jahren ein Antidiskriminierungsgesetz sowie eine Anlaufstelle für Migranten schaffen.

12.03.2024

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) veröffentlichte heute den Länderbericht zur sechsten Überprüfungsrunde Liechtensteins. Der Bericht befasst sich mit der effektiven Gleichstellung und dem Zugang zu Rechten, mit Hassrede und hassmotivierter Gewalt sowie Integration und Inklusion. Dem Bericht ging ein Länderbesuch im März 2023 voraus.

Im veröffentlichten Länderbericht werden Liechtensteins Fortschritte aufgezeigt. Dazu zählen unter anderem die Kampagne der Gewaltschutzkommission und des Vereins für Menschenrechte gegen Hassrede, die Ermöglichung der Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare sowie die Verabschiedung der Integrationsstrategie 2021 und des entsprechenden Aktionsplans 2022. Des Weiteren wird im Bericht der Schutzstatus S für ukrainische Staatsangehörige positiv hervorgehoben, wie die Regierung mitteilt.

Gleichzeitig identifizierte die ECRI in diversen Bereichen Handlungsbedarf, den sie in elf Empfehlungen festhielt. Wie in den vorhergehenden Berichtszyklen werden auch im sechsten Länderbericht zwei Empfehlungen als dringlich bezeichnet. Dies betrifft einerseits die Schaffung einer zentralen Anlauf-, Informations- und Servicestelle für Migranten, die im Rahmen der Integration unterstützend und koordinierend tätig sein soll.

Andererseits empfiehlt die ECRI die Verabschiedung eines spezifischen Antidiskriminierungsgesetzes. Liechtenstein wurde eingeladen, binnen zwei Jahren über den Stand der Umsetzung der dringlichen Empfehlungen zu berichten.