Frist zum Abbrennen von Funken verlängert, © Suhas Rawool/Pixabay
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  • Vorarlberg

Frist zum Abbrennen von Funken verlängert

Die Frist für das Abbrennen von Funken in Vorarlberg wird verlängert.

15.03.2025

Aufgrund der Wetterverhältnisse kommt es immer wieder vor, dass Funkenveranstaltungen verschoben werden müssen. Bisher durften in Vorarlberg gemäss einer Verordnung öffentliche Funkenfeuer nur zwischen dem 1. Februar und dem 15. März abgebrannt werden. In diesem Jahr hätte so mancher Funken abgesagt werden müssen – denn morgen, Sonntag, ist bereits der 16. März.

Die Landesregierung hat daher die Änderung der Verordnung beschlossen, wie der ORF heute berichtet. Möglich ist nun eine Verschiebung der Funken auf die beiden Wochenenden nach dem Aschermittwoch.

Auch in Liechtenstein mussten einige Funken vom vergangenen Wochenende aufgrund der schlechten Wetterverhältnisse verschoben werden. Diese werden grösstenteils heute, Samstag, und morgen, Sonntag, entfacht.