Für Reisepässe und Identitätskarten müssen keine Fotos mehr selbst mitgebracht werden, © Radio Liechtenstein
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Für Reisepässe und Identitätskarten müssen keine Fotos mehr selbst mitgebracht werden

Ab kommendem Montag werden die biometrischen Gesichtsbilder direkt am neuen Standort des Ausländer- und Passamts (APA) im Dienstleistungszentrum Giessen in Vaduz erfasst. Ab diesem Zeitpunkt müssen für liechtensteinische Reisepässe und Identitätskarten keine Fotos mehr selbst mitgebracht werden.

29.05.2024

Mit den neuen Erfassungsstationen werden ein biometrisches Gesichtsbild, Fingerabdrücke und die Unterschrift unmittelbar bei der Antragstellung beim APA erfasst.

Somit kann eine einheitliche und den technischen Anforderungen entsprechende Qualität gewährleistet werden, teilt das Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt heute mit.

Eine Manipulation von Gesichtsbildern, welche bei mitgebrachten Fotos nicht ausgeschlossen werden kann, wird deutlich erschwert. Die Vor-Ort-Erfassung reduziert zudem den Aufwand für antragstellende Personen und das APA, da Gesichtsbilder nicht mehr selbst beschafft werden müssen.

Die Regierung hat die für die Vor-Ort-Erfassung notwendigen Verordnungsänderungen in ihrer Sitzung vom 21. Mai 2024 verabschiedet. Diese Verordnungen treten am 3. Juni 2024 in Kraft. Zudem werden Änderungen im Gebührenrecht vorgenommen.

Für Personen, die aufgrund eines schweren körperlichen oder geistigen Gebrechens nicht persönlich am Schalter erscheinen können, steht neu eine mobile Erfassung der biometrischen Daten ausserhalb der Räumlichkeiten des APA zur Verfügung. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr nach effektivem Aufwand bis maximal 500 Franken erhoben.