Ganz Österreich Risikogebiet Vogelgrippe, © APA / Symbolbild
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Ganz Österreich Risikogebiet Vogelgrippe

Das Gesundheitsministerium hat ganz Österreich in Bezug auf die Vogelgrippe zum Gebiet mit erhöhtem Risiko erklärt. Seit Mitternacht gelten damit auch in Vorarlberg strengere Hygienemassnahmen in der Geflügelhaltung, Stallpflicht derzeit aber nicht.

08.11.2024

Ganz Österreich ist zum Gebiet mit erhöhtem Risiko für das Auftreten der Vogelgrippe (Geflügelpest) erklärt worden. Seit Mitternacht gelten deshalb strengere Sicherheitsmassnahmen, teilte das Gesundheitsministerium mit. Auch in Vorarlberg gelten damit strengere Hygienemassnahmen in der Geflügelhaltung. „Stallpflicht gibt es in Vorarlberg derzeit aber keine“, sagt Daniel Bell vom Geflügelhof Feldkirch. Man müsse noch genauer auf die Hygiene in den Ställen und bei der Fütterung achten. Einsperren müsse man das Geflügel aber im Gegensatz zu anderen Bezirken in Österreich nicht.

Durch die Risikoeinstufung ist die Fütterung von Tieren im Freien verboten, und der Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln muss durch Netze oder Dächer verhindert werden. Ausserdem darf kein Wasser aus Sammelbecken verwendet werden, zu dem Wildvögel Zugang haben und Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden.

Stallpflicht in 25 Bezirken

Ein stark erhöhtes Risiko gilt in insgesamt 25 Bezirken in den sechs Bundesländern Nieder- und Oberösterreich, der Steiermark, Salzburg, Kärnten und im Burgenland. Hier gilt für Betriebe mit mehr als 50 Tieren Stallpflicht.

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Betriebe mit weniger als 50 Tieren sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern eine Trennung von Enten und Gänsen sichergestellt und ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt sind. Rund um betroffene Geflügelbetriebe werden jeweils auch noch Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Dort gilt eine generelle Stallpflicht unabhängig von der Betriebsgrösse. Alle Betriebe werden von Amtstierärztinnen und Amtstierärzten untersucht, wie ORF Vorarlberg heute mitteilt.