Gebirgskantone lehnen Objektsteuer ab, © Pixabay
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Gebirgskantone lehnen Objektsteuer ab

Ein Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung würde Bund und Kantonen grosse Steuerausfälle bescheren. Die Gebirgskantone wären überproportional betroffen und dies in einer Zeit, da allseits Sparprogramme geschnürt werden. Deshalb lehnen die Gebirgskantone einen Systemwechsel ab. Auch die zur Kompensation von Einnahmeausfällen vorgeschlagene Einführung einer neuen Objektsteuer wird abgelehnt. Diese würde zahlreiche neue Rechts- und Abgrenzungsfragen aufwerfen und die Bürokratie vergrössern. Deshalb wird sie auch von 19 der 26 Kantone abgelehnt.

22.11.2024

Der Anteil an Wohneigentum ist in den Gebirgskantonen deutlich höher (50 Prozent oder mehr) als in städtischen Gebieten (weniger als 30 Prozent). Die komplette Abschaffung des Eigenmietwertes hätte für die Gebirgskantone somit überdurchschnittlich grosse Auswirkungen. Auch ist die Anzahl der Zweitwohnungen in den Gebirgskantonen höher als in den Mittellandkantonen. Auch hier wären die Gebirgskantone somit deutlich stärker betroffen als andere Kantone. Allein schon eine Nicht-Besteuerung der Zweitliegenschaften hätte in den Kantonen Wallis und Graubünden Steuerausfälle von etwa 120 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Die Gebirgskantone würden somit erneut mit beträchtlichen finanziellen Einbussen konfrontiert und dies in einer Zeit, in der allseits Entlastungspakete und Sparprogramme geschnürt werden müssen. Die vom Nationalrat im September gefassten Beschlüsse hätten gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung bei einem Zinsniveau von 1,5 Prozent für Bund, Kantone und Gemeinden Einnahmenausfälle von rund 1,7 Milliarden Franken zur Folge, deren Kompensation im Lichte der aktuellen Spardebatte realistisch betrachtet nicht tragbar ist.

Die Beibehaltung der Besteuerung des Eigenmietwerts von Zweitwohnungen war eine ausdrückliche Rahmenbedingung für die Ausarbeitung einer neuen Vorlage. Diese Bedingung bleibt aber unberücksichtigt. Die als Kompensation vorgeschlagene Einführung einer neuen Objektsteuer haben in der Vernehmlassung 19 von 26 Kantone abgelehnt, darunter auch die Gebirgskantone. Es erstaunt daher, dass diese Vorlage überhaupt weiterverfolgt wird. Eine neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften würde zahlreiche Fragen aufwerfen, die rechtlich und verfahrensökonomisch sehr komplex sind. Es entständen neue Umgehungs- oder Optimierungsmöglichkeiten, die im Vollzug nicht lösbar sind. Insbesondere wäre das Verhältnis zwischen der heutigen kommunalen Liegenschaftssteuer und der neuen Zweitwohnungssteuer zu klären. Mit der Einführung einer neuen Objekt-steuer würde nicht nur die angestrebte Vereinfachung des Steuersystems verfehlt, sondern auch die Bürokratie vergrössert, wie es in der Mitteilung der Gebirgskantone von heute heisst.