Gemeinde Eschen budgetiert für Rietle Schaan , © Gemeinde Eschen
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Gemeinde Eschen budgetiert für Rietle Schaan

Die «Fürstin Gina von Liechtenstein»-Stiftung ist eine gemeinnützige, steuerbefreite Stiftung mit Sitz in Schaan, welche den statutarischen Zweck verfolgt, Dauerwohnmöglichkeiten zu schaffen für Menschen mit speziellen Bedürfnissen zu schaffen.

15.05.2024

Erreichung dieses Zwecks betreibt die «Fürstin Gina von Liechtenstein»-Stiftung
eine ausschliessliche Kooperation mit der Stiftung für Heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein (HPZ).

Im Rahmen dieser Kooperation wurden der Um- und Neubau des Wohnhauses «Birkahus» in Mauren für insgesamt 27 betreute Bewohnende (8,5 Millionen Franken) im Jahre 2020 umgesetzt und 2023 wurde nun der Neubau der beiden Wohnhäuser «Rietle» in Schaan für insgesamt 24 betreute Bewohnende, vornehmlich im Seniorenalter (10,5 Millionen Franken) in Angriff genommen.

Die Finanzierung dieser beiden Projekte erfolgt in Zusammenarbeit mit weiteren liechtensteinischen gemeinnützigen Stiftungen und durch Aufnahme von Fremdkapital (9 Million Franken), wobei die Eigenmittel rund 10 Millionen Franken betrugen. Die Gebäude werden dem HPZ vermietet, wobei sich die Miete an der Amortisation und der Verzinsung des Fremdkapitals orientiert und so etwa der Hälfte eines marktüblichen Mietpreises entspricht.

Die demografische Entwicklung zeigt, dass die Menschen generell immer länger leben und dank der Förderung und des medizinischen Fortschritts auch Menschen mit Beeinträchtigungen von dieser Zunahme der Lebenserwartung profitieren können. In den westlichen Ländern haben ein bis zwei Prozent der Bevölkerung eine geistige Behinderung oder eine kognitive Einschränkung. Umgerechnet auf Liechtenstein sind das rund 400 bis 800 Personen – und sie haben aufgrund moderner Betreuung und Pflege die gleiche Lebenserwartung wie Menschen ohne Beeinträchtigung.

Heute weiss man ziemlich genau, wie viele Personen in Liechtenstein eine geistige Behinderung haben, älter als 60 Jahre sind und aller Voraussicht nach noch bei ihren Eltern wohnen – also bei Personen, die mindestens 75 bis 80 Jahre alt sind. Man kann hier von einer Grössenordnung von rund 130 Personen sprechen, welche eine Beeinträchtigung haben. Es ist folglich absehbar, dass in den kommenden Jahren ein grosser Aufnahmedruck auf die Wohnhäuser des HPZ zukommen wird. Es muss mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Wohnhäuser bis zum Jahre 2030 rund 100 betreute Bewohnerinnen und Bewohner haben werden.

Dies entspricht einer knappen Verdoppelung im Vergleich zum Jahr 2023. Vor diesem Hintergrund sieht es die «Fürstin Gina von Liechtenstein»-Stiftung als sehr nachhaltig an, in Liechtenstein betreute Wohnformen in Zusammenarbeit mit dem HPZ anbieten zu können. Gerade für die Menschen mit Behinderung ist es wichtig, ein «Zuhause» in Liechtenstein zur Verfügung zu haben, um einer Entwurzelung im Alter und damit verbundenen Desorientiertheit entgegenzuwirken. Ebenso wichtig ist die Nähe zu den Bezugspersonen (Angehörigen) und deren Besuchsmöglichkeiten sowie die Nähe zur Heimat, dem gewohnten sozialen Umfeld.

Das liechtensteinische Sozialhilfegesetz respektive die zugehörige Verordnung schliesst die Finanzierung von Investitionen (Baukosten) aus (Art. 33 Abs.3 SHV), so dass das HPZ hier auf das Engagement von gemeinnützigen Stiftungen wie der «Fürstin Gina von Liechtenstein»-Stiftung angewiesen ist. Das Land finanziert allerdings alle laufenden Kosten des HPZ, angefangen von den Personalkosten bis hin zu den Mietkosten. Dies gilt auch für die beiden neuen Wohnhäuser «Rietle», welche vom HPZ gemietet werden. Der Staat finanziert jährlich rund 18 Millionen Franken an den laufenden Kosten des HPZ.

Für die Gemeinden ist es von (finanziellem) Interesse respektive Nutzen, wenn Menschen mit Behinderungen in Liechtenstein untergebracht werden können, da aufgrund des Sozialhilfegesetzes (Art. 24 i.V.m. Art 27 SHG) in diesem Falle die Kosten zu 100 Prozent vom Staat übernommen werden (institutionelle Förderung). Fände sich kein Wohnplatz in Liechtenstein, müsste die Person im Ausland (vornehmlich Schweiz) untergebracht werden und die letzte Wohngemeinde müsste 50 Prozent der entstehenden Kosten übernehmen (individuelle Förderung bzw. Klientenförderung).

Bei jährlichen Kosten von rund 120'000 Franken pro zu betreuende Person liegt der Gemeindekostenanteil nach Abzug des Selbstzahleranteils (= IV) bei rund 50'000 Franken pro Jahr und Person. Zurzeit leben und wohnen 10 Personen aus Liechtenstein in schweizerischen Institutionen, sodass Stand heute jährlich rund 0,5 Millionen Franken seitens der Gemeinden in die Schweiz fliessen.

Abgesehen von finanziellen Aspekten stellt sich aber generell die Frage, warum überhaupt Personen aus Liechtenstein in schweizerischen Institutionen – teils seit Jahrzehnten – untergebracht sind? Die Begründung hierzu liegt im Umstand, dass der Bereich Wohnen des HPZ erst 1987 für Personen mit leichten Behinderungen eröffnet wurde und das HPZ weder fachlich noch infrastrukturell in der Lage war, Personen mit schweren Behinderungen ein Zuhause zu bieten.

Dank der Unterstützung gerade durch gemeinnützige Stiftungen wie der «Fürstin Gina von Liechtenstein»-Stiftung konnte dieses Manko in den vergangenen Jahren bereinigt werden und es muss in Liechtenstein niemand mehr aufgrund der Komplexität seiner Behinderung im Ausland, sprich in der Schweiz untergebracht werden.

Eine Unterstützung der «Fürstin Gina von Liechtenstein»-Stiftung soll nun nicht nur die Finanzierung der zwei im Bau befindlichen Wohnhäuser «Rietle» in Schaan sicherstellen, sondern soll es vor allem ermöglichen, möglichst schnell wieder Eigenkapital aufzubauen. Somit ist gewährleistet, zusammen mit weiteren Stiftungen, auch in Zukunft Wohnmöglichkeiten angepasst an die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu errichten und so den eingangs beschriebenen Aufnahmedruck bewältigen zu können.

Erwägungen

Ein Angebot an entsprechenden Betreuungsplätzen in Liechtenstein scheint unumgänglich und stellt sicher, dass Menschen in der Nähe ihrer Angehörigen betreut werden können. Überdies ist es für die Gemeinden auch in finanzieller Hinsicht von Vorteil, wenn diese Betreuung im Inland erfolgt und nicht in der Schweiz. Daher ist es zu begrüssen, dass die Häuser «Rietle» gebaut werden und das Angebot im Inland ausgebaut werden kann. Entsprechend spricht auch vieles dafür, dass sich die Gemeinden mit einem gewissen
Betrag an diesem Projekt beteiligen. Eine Investition in diese Überbauung würde sich somit später positiv auf die laufenden Rechnungen auswirken.

Aktuell sind 15 von 27 Plätzen in den Räumlichkeiten «Rietle» belegt.

Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Schaan und wurde im Baurecht an die Stiftung HPZ abgegeben.

Alle Gemeinden des Landes haben bisher einen Finanzierungsbeitrag zugesichert. Die Stiftung HPZ ist eine sehr wichtige und etablierte Institution für Menschen mit Beeinträchtigungen. Deshalb spricht sich auch der Gemeinderat dafür aus, hier einen Finanzierungsbeitrag gemäss dem Antrag zu sprechen.

Antrag
Es sei ein Finanzierungsbeitrag in der Höhe von 114'850 Franken (entsprechen 25 Franken pro Einwohner in der Gemeinde Eschen-Nendeln per Ende 2022) für die Wohnhäuser «Rietle» in Schaan zugunsten der «Fürstin Gina von Liechtenstein»-Stiftung in das Budget 2025 aufzunehmen.

Beschluss

Der Antrag wird einstimmig angenommen, wie dem Gemeinderatsprotokoll der Gemeinde Eschen-Nendeln vom 17. April 2024 zu entnehmen ist.