Graubünden muss Sozialhilfekosten von Fahrenden tragen
Für Gemeinden soll kein finanzielles Risiko entstehen, wenn sie einen Standplatz anbieten.
21.10.2024
Der Kanton Graubünden muss ab kommendem Jahr die anfallenden Sozialhilfekosten von Fahrenden auf Bündner Standplätzen tragen. Dies hat der Grosse Rat am Montag entschieden. Damit soll für die Gemeinden kein finanzielles Risiko entstehen, wenn sie einen Standplatz anbieten.
Aktuell gibt es fünf Standplätze für Fahrende in Graubünden: Zillis-Reischen, Bonaduz, Domat/Ems, Chur und in Cazis. Der Letztere profitierte seit 1997 von einer Sonderregelung und bekam alle angefallenen Unterstützungsleistungen von Fahrenden durch den Kanton bezahlt. Dies waren gemäss Angaben aus dem Parlament durchschnittlich rund 54'000 Franken pro Jahr.
Auch für Bonaduz bestand dieser Deal. Dort fielen bisher aber keine Sozialhilfekosten von Schweizer Fahrenden an. In Domat/Ems lassen sich vorwiegend ausländische Fahrende nieder, die keinen Anspruch auf solche Leistungen haben. Chur und Zillis-Reischen mussten bisher die Leistungen selber finanzieren und konnten sie anschliessend über den Lastenausgleich Soziales (SLA) abrechnen. Es verblieben jedoch Restkosten zu Lasten der Gemeinden.
Mit der vollständigen Übernahme der Kosten durch den Kanton wird die Situation nun vereinheitlicht. Weiter soll so gemäss den Befürwortern aus dem Mitte-Links-Lager kein finanzielles Risiko für eine Gemeinde entstehen, wenn sie einen Standplatz anbietet.