Graubünden zieht bei Wolf-Abschüssen ein positives Fazit , © Keystone-SDA
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Graubünden zieht bei Wolf-Abschüssen ein positives Fazit

Zwei Drittel der Abschussverfügungen sind umgesetzt worden.

05.02.2024

«In der Summe wurden von den 31 bis Ende Januar 2024 zugelassenen Abschüssen deren 20 getätigt», so Arno Puorger, Abteilungsleiter Grossraubtiere beim Amt für Jagd und Fischerei. Dies entspricht rund zwei Drittel der zum Abschuss bewilligten Tiere. Bis Ende März 2024 darf der Kanton Graubünden im Rahmen sogenannt reaktiver Bewilligungen aus den Rudeln Stagias und Vorab noch je einen Jungwolf erlegen.

Geplant war, in Graubünden vier der zwölf Wolfsrudel komplett auszulöschen. Daraus wurde aber nichts. Schon am 8. Dezember musste der Kanton die grosse Wolfsjagd teilweise stoppen.

Mehrere Umweltorganisationen hatten beim Bundesverwaltungsgericht wegen "Missachtung der Verhältnismässigkeit" erfolgreich Beschwerde gegen die Abschusspläne in Graubünden und im Wallis eingelegt. Wie in der Regel üblich, hatte diese eine aufschiebende Wirkung. 13 bewilligte Abschüsse wurden blockiert.

Die nächste gesetzlich vorgesehene Regulationsperiode beginnt am 1. September 2024 und dauert bis 31. Januar 2025 an. Im Hinblick darauf ist das zuständige Amt für Jagd und Fischerei bestrebt, sowohl von den eigenen als auch ausserkantonalen Erfahrungen zu lernen und zu profitieren. Inwiefern sich die Eingriffe auf den kantonalen Wolfsbestand und die Schadensentwicklung in der Landwirtschaft auswirken, wird erst im Verlauf des Jahres sichtbar werden.