Initiative Volkswahl der Regierung am 25. Februar
Die Regierung hat den Termin für die Volksabstimmung auf Sonntag, 25. Februar 2024 festgelegt.
Wie aus einer Mitteilung aus dem Amtsblatt der Liechtensteinischen Landesverwaltung von heute hervorgeht, hat die Regierung den Abstimmungstermin für die Verfassungsinitiative zur Volkswahl der Regierung auf den 25. Februar 2024 festgelegt.
Der Regierungschef und die vier Regierungsmitglieder sollen künftig direkt durch das Volk gewählt werden. Die möchte die Initiative der DpL erreichen. Es würde dem Landtag nur noch die Aufgabe zustehen, dem Regierungsteam, welches vom Volk gewählt wurde, sein Vertrauen auszusprechen.
Der Landtag hat letzte Woche das Initiativbegehren mit 22 zu 3 Stimmen deutlich abgelehnt. Deshalb kommt es jetzt zur Abstimmung. Die Mehrheit der Abgeordneten warnen vor möglichen Stabilitätsrisiken, während die Initianten argumentieren, dass ihre Initiative die Volksrechte stärken würde.
Und die Regierung teilt in ihrer Meldung von heute mit:
Nachdem der Landtag in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2023 das Initiativbegehren zur Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 (Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung) abgelehnt hat, wurde die Regierung gemäss Volksrechtegesetz beauftragt, eine Volksabstimmung anzuberaumen.
Die Regierung hat den Termin für die Volksabstimmung auf Sonntag, 25. Februar
2024 festgelegt. Die amtliche Kundmachung über die Anordnung der Volksabstimmung über das Initiativbegehren zur Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 (Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung) erfolgt am Freitag, 15.
Dezember 2023.
Damit findet diese Volksabstimmung rund einen Monat nach der Abstimmung über die Referendumsbegehren zu den Energievorlagen betreffend Photovoltaikpflicht und Anpassung der Gebäudevorschriften sowie das Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) am 21. Januar 2024 statt.