Interpellationsbeantwortung zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft
Die Regierung geht auf Fragen aus dem Landtag zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft ein. In der Beantwortung der Fragen wird klar, dass Liechtenstein bei diesem Thema wenig Handlungsspielraum hat.
Die Regierung hat in ihrer gestrigen Sitzung die Interpellationsbeantwortung Bürokratieabbau in der Landwirtschaft verabschiedet. Mit diesem im Mai eingereichten Vorstoss wurde die Regierung eingeladen, Fragen zum administrativen Aufwand, zum Umstieg auf die biologische Landwirtschaft, zur Einkommenssituation, zur Wertschätzung der Landwirtschaft und zu den Handlungsspielräumen zu beantworten, schreibt die Regierung in einer Mitteilung.
Wie in der Interpellationsbeantwortung aufgezeigt, ist die Arbeitsbelastung der Betriebsleitenden in der Landwirtschaft mit durchschnittlichen 65 Stunden pro Woche hoch. Davon entfallen etwa 12 Prozent auf Verwaltungsaufgaben. Der administrative Aufwand resultiert vor allem aus Auflagen, die mit staatlichen Förderungen und gesetzlichen Vorgaben zusammenhängen, beispielsweise im Bereich der Tierhaltung und des Umweltschutzes. Dadurch wird die Transparenz gewährleistet, die Qualität der Produkte gesichert und der Schutz von Umwelt und Tieren gefördert.
Der Handlungsspielraum für Liechtenstein ist eingeschränkt, da aufgrund des Zollvertrags die liechtensteinische Landwirtschaft stark von der Schweizer Agrarpolitik beeinflusst wird. Wenn immer möglich, wird der Spielraum für eigene agrarpolitische Massnahmen genutzt, zum Beispiel bei der Absatzförderung und der Einkommenssicherung durch Direktzahlungen.
Weitere Herausforderungen sind die aus Sicht vieler Betriebsleitenden unzureichende Wertschätzung sowie der stark parzellierte Grundbesitz. Mit der Umsetzung des vom Landtag verabschiedeten agrarpolitischen Berichts 2022 sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, um die Situation der hiesigen Landwirtschaft zu verbessern.
Die Interpellationsbeantwortung kann bei der Regierungskanzlei oder hier bezogen werden.