Kantonsgericht muss Fragen zu Zwangseinweisung klären, © Depositfotos / Symbolbild / photographee.eu
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Kantonsgericht muss Fragen zu Zwangseinweisung klären

Das Kantonsgericht Zürich muss auf Geheiss des Bundesgerichts die Frage prüfen, ob eine fürsorgerische Unterbringung angeordnet werden darf, wenn sich jemand freiwillig in eine Klinik begeben würde.

17.07.2024

Die Mutter eines Mädchens hatte eine entsprechende Beschwerde eingereicht.

Im konkreten Fall wurde das Mädchen im April nach einer ärztlichen Einweisung in einer Klinik fürsorgerisch untergebracht. Die Mutter der Patientin war nicht gegen die Behandlung der Tochter in einer Klinik und bestritt auch nicht die Notwendigkeit.

Sie führte in ihrer Beschwerde jedoch aus, dass ihre Tochter sich freiwillig in die Klinik begeben hätte und die Zwangsmassnahme der fürsorgerischen Unterbringung nicht nötig gewesen wäre. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Das Kantonsgericht trat Mitte Mai mit seinem Beschluss nicht auf die Beschwerde der Mutter ein, weil die Tochter unterdessen aus der Klinik entlassen worden war. Da es sich um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt und diese höchstrichterlich kaum je rechtzeitig beurteilt werden könnte, muss das Kantonsgericht die Beschwerde der Frau behandeln. (Urteil 5A_335/2024 vom 5.7.2024)