Kantonsspital ist neu universitäres Forschungsspital, © Keystone / SDA / Archivbild
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Kantonsspital ist neu universitäres Forschungsspital

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat dem Kantonsspital St. Gallen die Verwendung des Namenszusatzes "universitäres Lehr- und Forschungsspital" erlaubt.

26.04.2024

Damit werden die langjährigen Lehr- und Forschungsleistungen des Spitals gewürdigt, hiess es in einer Mitteilung des Kantons von heute.

Das Kantonsspital St. Gallen (KSSG) und die Universität St.Gallen bieten seit dem Herbst 2020 gemeinsam mit der Universität Zürich das Humanmedizin-Studium Joint Medical Master für bis zu 40 Studierende pro Jahrgang an, wie die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen heute in einer Mitteilung schrieb. Das universitäre Niveau des KSSG werde durch Grundlagenforschung und durch die klinische Forschung gesichert. Somit sei der Namenszusatz gerechtfertigt.

Universitätsspital darf sich das KSSG jedoch nicht nennen, hiess es in der Mitteilung weiter. Die Regierung wies auf Empfehlungen der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) sowie der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hin. Die Bezeichnung Universitätsspital sei gemäss diesen Empfehlungen Spitälern vorenthalten, an denen Studiengänge einer humanmedizinischen Vollfakultät angeboten werden.

Der Begriff "universitäres Lehrspital" sei gemäss der SHK und GDK derweil für Spitäler vorgesehen, bei denen das Ausbildungsangebot in der Humanmedizin begrenzt ist. Aufgrund der "massgeblichen Forschungstätigkeit" am KSSG habe sich die Regierung zusätzlich zur Bezeichnung "Forschungsspital" entschieden, hiess es in der Mitteilung weiter.

Die St. Galler Regierung verspricht sich vom Namenszusatz "universitäres Lehr- und Forschungsspital" unter anderem positive Effekte für das Spital hinsichtlich der Attraktivität als Arbeitgeber. Auch beim Zugang zu Forschungsmitteln und bei der Aushandlung der Basistarife könnte das KSSG vom Namenszusatz profitieren, so die Regierung.