Kein Spezialgesetz zu Sarco-Sterbekapsel
Nach dem erstmaligen Einsatz der Sarco-Sterbekapsel in der Schweiz Ende September sieht der Bundesrat vorerst keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Er wolle die Ergebnisse der kantonalen Untersuchungen abwarten, schreibt er.
"Ein explizites spezialgesetzliches Verbot dieser Sterbekapsel wird als nicht zielführend erachtet", heisst es in der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme der Landesregierung zu einem Vorstoss von Nina Fehr Düsel (SVP/ZH). Die Motionärin fordert die Prüfung einer Gesetzesbestimmung, mit der der Einsatz der Sarco-Suizidkapsel in der Schweiz verboten werden kann.
Der Bundesrat winkt ab. Ein solches Verbot würde nur den Einsatz der Sarco-Sterbekapsel in ihrer heutigen Form unterbinden, schreibt er. Andere denkbare Instrumente und Vorgehensweisen würden von der Regelung jedoch nicht erfasst.
Zudem verweist der Bundesrat auf die geltenden Bestimmungen. Demnach ist die Sarco-Suizidkapsel nicht rechtskonform, und dies in zweierlei Hinsicht: Zum einen erfülle die Kapsel die Anforderungen des Produktesicherheitsrechts nicht und dürfe daher nicht in Verkehr gebracht werden. Und zum anderen sei die Verwendung von Stickstoff in der Kapsel mit dem Zweckartikel des Chemikaliengesetzes nicht vereinbar.
Laufende Untersuchungen
Schliesslich hält der Bundesrat fest, dass zum erfolgten Einsatz der Sterbekapsel derzeit kantonale Untersuchungen hängig sind. Er sei der Meinung, "dass die Resultate dieser Untersuchungen abzuwarten sind, um zu entscheiden, ob und wo es Bedarf nach gesetzlicher Regulierung gibt".
Ende September setzte die Sterbehilfeorganisation "The Last Resort" die Suizidkapsel erstmals in der Schweiz ein, bei einer Waldhütte in Merishausen im Kanton Schaffhausen. Die sofort ausgerückten Einsatzkräfte stellten die Kapsel sicher und brachten die verstorbene Person, eine 64-jährige US-Amerikanerin, die seit vielen Jahren an einer Immunschwäche gelitten hatte, zur Obduktion nach Zürich.
Mehrere Personen wurden festgenommen. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen Verleitung und Beihilfe zu Selbstmord ein. Florian Willet, Co-Präsident von "The Last Resort", sitzt seither in Untersuchungshaft. Die anderen Festgenommenen wurden wieder auf freien Fuss gesetzt.