Keine Konzession für Radio Alpin Grischa, © Radio Liechtenstein
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Keine Konzession für Radio Alpin Grischa

Radio Alpin Grischa AG erfülle die Konzessionsvoraussetzungen nicht, heisst es in einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.

30.01.2025

Roger Schawinskis Radio Alpin Grischa kann nicht auf Sendung gehen. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat eine Beschwerde der Südostschweiz Radio AG gegen die Radio-Konzessionsvergabe für die Kantone Graubünden und Glarus gutgeheissen.

Radio Alpin Grischa AG erfülle die Konzessionsvoraussetzungen nicht, heisst es in einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Deshalb erhalte die Südostschweiz Radio AG die Konzession für das Versorgungsgebiet "Südostschweiz - Glarus" bis 2034.

Eine der Voraussetzungen für eine Konzession sei, dass die Arbeitsbedingungen der Branche eingehalten würden. Unter anderem müsse das Programm grösstenteils von qualifiziertem und ausgebildeten Personal gestaltet werden.

Die Parteien seien sich einig, dass die Radio Alpin Grischa AG das Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden nicht erfüllen würde. Damit seien die Konzessionsvoraussetzungen nicht gegeben, so das Bundesverwaltungsgericht.

Mit diesem Entscheid wird die Vergabe des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vom 11. Januar 2024 umgestossen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist abschliessend und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden.