Klares "Nein" zur "Volkswahl der Regierung", © Liechtenstein Marketing
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Klares "Nein" zur "Volkswahl der Regierung"

Die Stimmbevölkerung Liechtensteins will die Wahl ihrer Landesregierung weiterhin dem Parlament überlassen. Die Initiative für eine Volkswahl der Regierung wurde von der Stimmbevölkerung deutlich verworfen.

25.02.2024

Für die Volksinitiative "Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung" sprachen sich an der Urne 4380 Stimmberechtigte aus, dagegen waren 9309, wie der Webseite der Liechtensteiner Regierung zu entnehmen war. Das entspricht einem Nein-Stimmenanteil von 68 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 66,5 Prozent.

Alle elf Gemeinden lehnte die Vorlage klar ab, einige mit fast Dreiviertel der Stimmen. Am meisten Befürworter gab es noch in der Gemeinde Triesen mit knapp 40 Prozent, am wenigsten in Schellenberg mit rund 26 Prozent.

Direktwahl der Regierung

Die Volksinitiative war von der kleinen Partei Demokraten pro Liechtenstein lanciert worden. Sie forderte, dass der Regierungschef und die vier weiteren Regierungsmitglieder von der Bevölkerung direkt gewählt werden anstatt wie bisher vom Parlament.

Die Rechte des Fürsten in der "konstitutionellen Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage" wären bei einer Annahme nicht tangiert worden. Mit dem Recht, gewählte Regierungsmitglieder zu ernennen oder abzulehnen, hätte er weiterhin das letzte Wort gehabt bei der Bestellung der Regierung.

Politik, Wirtschaft und Fürstenhaus dagegen

Dennoch hatte sich Erbprinz Alois deutlich gegen die Initiative ausgesprochen - ebenso wie die Regierung, alle anderen Parteien, die grosse Mehrheit des Parlaments und die Wirtschaftsverbände. Sie bezeichneten die Direktwahl als "gefährliches Experiment mit einer bewährten Staatsform", unter der das Fürstentum zu einem reichen Land geworden sei.

Die Gegner der Initiative warnten vor Machtverschiebungen im Staatsgefüge. Eine vom Volk bestellte Regierung würde gegenüber dem Parlament deutlich gestärkt. Gleichzeitig stünde ein direkt gewählter Regierungschef gegenüber dem Fürsten stärker da als heute. Daraus ergebe sich Konfliktpotential, dessen Auswirkung auf die politische Stabilität des Landes nicht vorhersehbar sei.

Die Initianten hatten erfolglos mit dem Ausbau der demokratischen Volksrechte für den Systemwechsel geworben. Ihr Argument, mit der Volkswahl könnten die fähigsten Köpfe in die Regierung gewählt werden jenseits von parteipolitischen Strategien, verfing nicht.

Über 100 Jahre altes Wahlsystem beibehalten

Die Liechtensteiner entschieden sich damit für die Beibehaltung des vor über 100 Jahren in der Verfassung verankerten Wahlsystems. Die politische Stabilität hatte zum Aufschwung Liechtensteins von einem verarmten Kleinststaat zu einem überaus wohlhabenden Wirtschaftsstandort beigetragen.

Schon 2012 hatten sich die stimmberechtigten Liechtensteiner für den Status Quo entschieden und gegen eine Stärkung ihrer demokratischen Rechte. Eine Volksinitiative, die das Vetorecht des Fürsten oder dessen Stellvertreters bei Urnengängen abgeschafft hätte, wurde wuchtig verworfen.

Die Volkswahl der Landeregierung hatte vor etwas über zehn Jahren auch die Schweizer Bevölkerung beschäftigt. Die SVP hatte mit einer Initiative die Wahl des Bundesrates durch die Bevölkerung gefordert. Das Begehren wurde im Sommer 2013 mit einem Nein-Anteil von 76,3 Prozent versenkt. Die breite Gegnerschaft - alle anderen Parteien und der Bundesrat - hatte mit Erfolg vor einer möglichen Lähmung der Regierungsarbeit gewarnt bei einem Wechsel zur Volkswahl.