Kritik an Bundesratsplänen zur 13. AHV-Rente
Die zuständige Nationalratskommission will erst im Rahmen der nächsten grossen AHV-Reform über die Finanzierung der von Volk und Ständen beschlossenen 13. Rente diskutieren.
Zudem sollen auch IV-Rentnerinnen und -Rentner künftig einen "Dreizehnten" erhalten.
Mit 13 zu 12 Stimmen hat sich die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) gegen die vom Bundesrat geplante separate Finanzierungsvorlage zur 13. AHV-Rente ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste heute mitteilten.
Stattdessen solle die Finanzierung erst im Rahmen der nächsten grossen AHV-Reform festgelegt werden. Die Kommission verabschiedete eine entsprechende Empfehlung an die Landesregierung.
An der gleichen Sitzung beschloss die SGK-N eine Initiative zur Einführung einer 13. IV-Rente - dies mit der Absicht, jegliche Diskriminierung in der ersten Säule zu vermeiden, wie es hiess. So sollen neben den AHV-Rentnerinnen und -Rentnern auch IV-Bezügerinnen und -Bezüger einen "Dreizehnten" erhalten. Dieser Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen.