Kündigung von Petra Matt war unrechtmässig, © Radio Liechtenstein
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Kündigung von Petra Matt war unrechtmässig

Das Urteil zum Fall Petra Matt liegt nun vor. Es ist noch nicht rechtskräftig.

20.02.2024

Im Prozess zwischen dem Liechtensteinischen Rundfunk und Petra Matt hat der Richter entschieden, die Kündigung von Petra Matt sei unrechtmässig gewesen.

Der Verwaltungsrat des LRF hat diesen Entscheid zur Kenntnis genommen. Er wird sich zu gegebener Zeit äussern.