Kündigung von Petra Matt war unrechtmässig
Das Urteil zum Fall Petra Matt liegt nun vor. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Im Prozess zwischen dem Liechtensteinischen Rundfunk und Petra Matt hat der Richter entschieden, die Kündigung von Petra Matt sei unrechtmässig gewesen.
Der Verwaltungsrat des LRF hat diesen Entscheid zur Kenntnis genommen. Er wird sich zu gegebener Zeit äussern.